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"Vorratsdatenspeicherung von Finanzinformationen" | Bekannter Datenschützer knöpft sich Schufa vor


"Vorratsdatenspeicherung von Finanzinformationen"
Bekannter Datenschützer knöpft sich Schufa vor

Von t-online, hd

28.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Schufa-Bestellformulare: Datenschützer prüft KlageVergrößern des BildesSchufa-Bestellformulare: Datenschützer prüft Klage (Quelle: imago-images-bilder)
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Datenschützer Max Schrems will dazu beitragen, die am 25. Mai in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung durchzusetzen. Als ein mögliches erstes Ziel für einer Klage nannte Schrems die Kreditauskunft Schufa.

"Man kann sich etwa fragen, worin deren Recht besteht, von rund 70 Millionen Deutschen Kreditinformationen aufzubewahren, ohne dass die Betroffenen jemals etwas nicht bezahlt haben", erklärte Schrems im Interview mit dem Spiegel, "für mich ist das eine Vorratsdatenspeicherung meiner Finanzinformationen."

Die von der EU-Datenschutzgrundverordnung vorgeschriebenen "legitimen Zwecke" sehe er bei der Schufa "überhaupt nicht". Zwar handele es sich bei Kreditauskunfteien um ein legitimes Geschäftsmodell: "Aber die Frage ist, ob man es nicht anders organisieren müsste - etwa durch eine schwarze Liste notorisch säumiger oder insolventer Kunden."

Schrems kündigte an mit seiner mit seiner Organisation "None of your business" "Klagemöglichkeiten zu nutzen" und gegen Unternehmen vorgehen, die mutmaßlich gegen die neuen EU-Regeln verstoßen.

Gegen Facebook und "Safe Harbour"

Der Österreicher hatte 2011 bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde mehr als 20 Beschwerden gegen Facebook eingereicht - unter anderem gegen die Weitergabe von Nutzerdaten an App-Betreiber. Diese hatten im März 2018 den jüngsten Datenskandal ausgelöst.

Schrems Klagen hatten 2015 dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof 2015 das so genannte "Safe Harbor"-Abkommen für ungültig und rechtswidrig erklärt hatte.

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