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Polizei warnt vor neuer Porno-Mail-Masche


Polizei warnt vor neuer Masche mit Porno-Mails

Von t-online, avr

19.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Frau in erotischer Pose: Die Polizei warnt vor angeblichen Versandbestätigungen von Porno-DVDs im E-Mail-Postfach.Vergrößern des BildesFrau in erotischer Pose: Die Polizei warnt vor angeblichen Versandbestätigungen von Porno-DVDs im E-Mail-Postfach. (Quelle: blickwinkel/imago)
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Derzeit verschicken Kriminelle per Mail falsche Versandbestätigungen für angeblich bestellte Porno-DVDs. Wer den Link in der Nachricht anklickt, lädt Schadsoftware auf den Rechner. Was Sie im Notfall tun sollten.

Die Polizei Niedersachsen warnt vor falschen Bestellbestätigungen im E-Mail-Postfach: Die Nachrichten geben vor, dass die Opfer Porno-DVDs bestellt haben, die bereits zum Empfänger versendet wurden. Ziel der Kriminellen ist es, dass Nutzer auf einen Link in der Mail klicken. Dadurch wird Schadsoftware auf den Rechner geladen.

Um User zu täuschen, nutzen die Kriminellen eine persönliche Ansprache und die korrekte Postanschrift der Empfänger. Laut der Polizei sei es zudem "denkbar, dass die Täter tatsächlich existierende Namen von DVD/Versandvideotheken missbrauchen." Auch die Titel der angeblich bestellten Pornos scheinen zu stimmen.

Vermeiden Sie es unbedingt, den Link in der Nachricht anzuklicken!

Was soll ich tun, wenn ich den Link angeklickt habe?

Wenn Ihr Rechner infiziert ist, müssen Sie schnell handeln: Nehmen Sie das Gerät aus dem Netzwerk, um andere Computer nicht zu gefährden.

Die Polizei Niedersachsen rät zu folgenden Schritten. Zudem sollten Sie eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten:

1. Überprüfen Sie Ihren Computer mit einem aktuellen Anti-Viren-Programm. Überprüfen Sie dabei auch angeschlossene, externe Datenträger. Die Polizei Niedersachsen rät zu einem kostenpflichtigen Anti-Viren-Programm. So eine Software lässt sich meistens als Testversion nutzen. Gefundene Schadsoftware sollten Sie löschen oder in Quarantäne verschieben.

2. Wenn ein Virenbericht erstellt wird, sollten Sie den abspeichern und ausdrucken. Die Polizei Niedersachsen rät, den Bericht bei der Anzeigeerstattung der Polizei vorzulegen.


3. Lassen Sie auch den "EU-Cleaner" Ihr System überprüfen. Die Software finden Sie auf der Seite www.botfrei.de.

4. Zudem sollten Sie darüber nachdenken, Ihr System neu aufzusetzen. Sichern Sie vorher Ihre persönlichen Daten – aber erst nachdem Sie Ihr System auf Schadsoftware überprüft haben. Wie Sie ein Back-up erstellen, lesen Sie hier.

5. Checken Sie auch Ihre Mail-Accounts. Prüfen Sie hier, ob fremde Kontakt- oder Weiterleitungsadressen hinterlegt sind. Trojaner wie "Emotet" lesen beispielsweise die Kontakte in Mail-Accounts aus, um an Freunde und Bekannte weitere Betrugsmails zu schicken. Mehr zu "Emotet" lesen Sie hier.

6. Prüfen Sie auch Ihre Anmeldedaten in Online-Shops oder bei Ihrem Onlinebanking-Account. Ändern Sie die entsprechenden Daten. Falls Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Account haben, haben vermutlich Kriminelle die Kontrolle übernommen. Kontaktieren Sie (am besten telefonisch) den entsprechenden Händler oder die Bank. Melden Sie das Vorgehen auch der Polizei.

7. Sollte Ihr Computer gesperrt sein, können Sie versuchen, ihn mit einem selbststartenden Datenträger zu retten, beispielsweise einen USB-Stick. Wie Sie so einen USB-Stick für Windows 10 erstellen, zeigen wir Ihnen in unserer Fotoshow.

Kriminelle nutzen immer wieder Porno-Methode

Kriminelle nutzen immer wieder das Thema Porno, um an Nutzerdaten zu kommen oder Schadsoftware zu verbreiten. Behörden warnten beispielsweise öfters vor angeblichen Porno-Erpressungen. Dabei schicken Kriminelle Mails an Nutzer und behaupten, sie beim Porno-Gucken gefilmt zu haben. Das Video soll an Verwandte und Bekannte geschickt werden – es sei denn die Opfer zahlen eine bestimmte Summe in Bitcoin. Mehr zu der Betrugsmasche lesen Sie hier.


Erst kürzlich hat die Polizei in diesem Fall einen 17-Jährigen gefasst, der solche Porno-Erpressungen durchgeführt haben soll. Bei einer Razzia sollen die Beamten Beweismittel im Kinderzimmer des Jugendlichen sichergestellt haben.

Verwendete Quellen
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