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Gerichtsurteil: Achtjährige darf Smartphone besitzen


Streit vor Gericht
Urteil: Achtjährige darf ein Smartphone besitzen

Von dpa
09.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein kleines Mädchen spieltmit einem Smartphone: Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den Medienumgang ihrer Kind zu regulieren. (Symbolbild: gestellte Szene)Vergrößern des BildesEin kleines Mädchen spieltmit einem Smartphone: Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den Medienumgang ihrer Kind zu regulieren. (Symbolbild: gestellte Szene) (Quelle: Silvia Marks/dpa-bilder)
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Gefährdet ein Smartphone das Wohl eines Kindes? Nicht unbedingt, befand jetzt das Oberlandesgericht – und widersetzte sich damit dem Beschluss eines Familiengerichts.

Wenn Eltern ihrem Kind ein Smartphone überlassen, gefährden sie damit nicht unbedingt dessen Wohl. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht Frankfurt zugunsten einer Mutter entschieden, deren achtjährige Tochter ein Smartphone besaß und zugleich im Haushalt über andere digitale Geräte Zugang zum Internet hatte.

Die getrennt lebenden Eltern hatten zuvor vor dem Amtsgericht darüber gestritten, bei wem das Mädchen leben darf. Das Familiengericht entschied dies zugunsten der Mutter. Es machte ihr jedoch zur Auflage, dem Kind bis zum zwölften Lebensjahr kein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Außerdem müsse sie für ihre Tochter Regeln mit verbindlichen Zeiten und Inhalte zur Nutzung anderer Medien im Haushalt wie Fernseher, Computer oder Spielkonsole festlegen.

Smartphones schädigt nicht

Das Oberlandesgericht hob mit seinem am Beschluss die Anordnungen des Amtsgerichts mit der Begründung auf, diese verletzten die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter. Allein der Besitz eines Smartphones oder anderer digitaler Medien rechtfertige nicht die Annahme, "dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen".

Medien- und Internetkonsum "berge zwar Gefahren für Kinder", heißt es weiter. Für eine mögliche Schädigung mit gerichtlichen Auflagen müssten aber im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Generell stehe es in der eigenen Verantwortung der Eltern, den Medienkonsum ihrer Kinder mit zeitlichen und inhaltlichen Kontrollen zu steuern.

Verwendete Quellen
  • dpa
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