Ein Nebenverdienst zum Elterngeld kann sich lohnen
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Mit einem Nebenverdienst zum Elterngeld können Sie verhindern, dass Sie den Kontakt zum Berufsleben verlieren. Eventuell können Sie mit reduzierter Stundenzahl sogar Ihre angestammte Tätigkeit weiterführen. Von oft größerer Bedeutung sind aber meist die finanziellen Vorteile. Ob sich das zusätzliche Einkommen auch für Sie lohnt, hängt vor allem von dessen Höhe ab.
Diese Vorteile bietet ein Nebenverdienst zum Elterngeld
Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden arbeiten. Liegt Ihre Arbeitszeit darüber, kann es sein, dass Ihnen das Elterngeld deutlich gekürzt oder gestrichen wird. Wer unter dieser Stundenzahl bleibt, muss durch seinen Nebenverdienst zum Elterngeld zwar ebenfalls mit Kürzungen rechnen, ein Nebenjob kann sich aber dennoch lohnen. Vor allem wenn das Nettoeinkommen während Ihrer Elternauszeit recht hoch ist, lohnt sich ein Nebenverdienst. Beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, jeden Nebenverdienst zum Elterngeld zu melden. Hierzu nutzen Sie den entsprechenden Ausfüllbogen "Einkommen nach der Geburt", den Sie bei der Elterngeldstelle erhalten.
Elterngeld berechnen bei einem Nebenjob während der Elternzeit
Die Höhe des Elterngeldes beträgt maximal 65 Prozent Ihres bisherigen Nettogehaltes. Als Einkommen vor der Geburt werden hier allerdings höchstens 2.770 Euro angerechnet. Durch einen Nebenverdienst zum Elterngeld verringert sich das zur Berechnung des Elterngelds zugrunde gelegte Gehalt auf die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt und dem Nettoeinkommen nach der Geburt während der Elternzeit.
- Elterngeld: Tipps zu Antrag, Höhe und Berechnung
Ein Rechenbeispiel: Haben Sie vor der Geburt 3.000 Euro netto verdient, werden Ihnen davon 2.770 Euro angerechnet. Das Elterngeld beträgt ohne Nebenverdienst 1.800 Euro. Bei einem Nebenverdienst zum Elterngeld von 1.600 Euro netto kann sich der Nebenjob auf jeden Fall lohnen: Die Differenz zwischen früherem und aktuellem Gehalt beträgt 1.170 Euro. 65 Prozent davon entsprechen 760 Euro und werden Ihnen weiterhin als Elterngeld ausgezahlt. Mit Nebenverdienst und Elterngeld stehen Ihnen insgesamt 2.360 Euro zur Verfügung – das sind 560 Euro mehr, als wenn Sie lediglich Elterngeld beziehen würden.
Nebenjobs bei Geringverdienern lohnen sich oft nicht
Ein anderes Bild ergibt sich hingegen oft bei Geringverdienern. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat ausgerechnet, dass hier bei einem Nebenverdienst zum Elterngeld oft nur wenig mehr als 100 Euro zusätzlich übrig bleiben. Beispielhaft wurde ein Nettoeinkommen von 935 Euro vor der Geburt veranschlagt. Durch den Geringverdienerzuschlag werden hier 70,2 Prozent als Elterngeld ausgezahlt, also 656 Euro. Verdienen Sie während der Elternzeit 360 Euro netto hinzu, beträgt die Differenz und neue Berechnungsgrundlage für das Elterngeld 575 Euro. Das Elterngeld beläuft sich also auf 404 Euro. Am Ende stehen Ihnen inklusive Nebenverdienst zum Elterngeld 764 Euro zur Verfügung. Das sind lediglich 114 Euro mehr als bei Eltern ohne Nebenjob. Der Mehrverdienst fällt also deutlich geringer aus als im ersten Beispiel. Ob sich der Nebenjob während der Elternzeit tatsächlich lohnt, ist damit individuell unterschiedlich und stark von der Höhe des Einkommens nach der Geburt abhängig.
Für Selbstständige gelten übrigens die gleichen Regeln mit dem Unterschied, dass sie den Nebenverdienst zum Elterngeld vorher schätzen müssen. Nach Ablauf der Eltern-Auszeit sind Sie dann dazu verpflichtet, Ihren tatsächlichen Verdienst anzugeben. Eventuelle Differenzen bekommen Sie entweder erstattet oder Sie müssen diese zurückzahlen.