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Rente und Nebenjob: So viel können Sie ohne Kürzungen dazuverdienen


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Wie viel kann ich hinzuverdienen, ohne dass die Rente sinkt?


18.06.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Ältere Frau bei der Arbeit: Auch als Rentner verdienen sich manche Menschen etwas dazu.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau bei der Arbeit: Auch als Rentner verdienen sich manche Menschen etwas dazu. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um eine Weiterarbeit als Rentner.

Manche Rentner arbeiten auch im Ruhestand weiter – sei es aus Freude an der Tätigkeit oder um ihr monatliches Einkommen aufzubessern. Doch dabei stellt sich häufig die Frage: Wie viel darf ich eigentlich zur Rente hinzuverdienen, ohne dass sie gekürzt wird?

Das möchte auch ein t-online-Leser wissen, der 2026 nach 49 Arbeitsjahren abschlagsfrei in vorgezogene Altersrente gehen kann. Die Antwort darauf fällt klar aus – und für den Rentner in spe erfreulich.

Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen

Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr – weder bei der regulären Altersrente noch bei der vorgezogenen Altersrente. Heißt also: Egal, ob Sie monatlich 566 Euro per Minijob verdienen oder einem Vollzeitjob nachgehen – auf die Höhe Ihrer Rente hat das keine Auswirkungen.

Bis Ende 2022 galt hingegen noch: Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente ging und nebenher arbeitete, musste aufpassen, bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht zu überschreiten – sonst wurde die Rente gekürzt. Reguläre Altersrentner konnten schon immer unbegrenzt hinzuverdienen.

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Wichtig: Die Regelung zur Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen gilt nur für Altersrenten. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss weiterhin auf bestimmte Grenzen achten. Erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, können Sie diese seit 2025 bis zu einer Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 39.322,50 Euro pro Jahr aufstocken. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 19.661,25 Euro. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente haben.

Was sollte ich beim Hinzuverdienst noch beachten?

Frührentner, die weiter arbeiten, sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Zudem zahlen sie weiterhin Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Rentner zahlen denselben Beitragssatz zur Krankenversicherung wie Arbeitnehmer auch. Den Pflegebeitrag müssen sie hingegen komplett allein tragen. Lesen Sie hier, warum das so ist.

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Doch wenn Sie hinzuverdienen, steigt das Einkommen, auf das Sie die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Zudem gilt: Auch Steuern müssen Sie zahlen, gegebenenfalls durch den Zuverdienst mehr als ohne.

Die neue Bundesregierung aus Union und SPD plant allerdings ab 2026 die sogenannte Aktivrente (mehr dazu hier). Damit sollen bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei sein, wenn Rentner weiterarbeiten – allerdings nur, wenn sie das gesetzliche Rentenalter bereits erreicht haben.

Verwendete Quellen
  • Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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