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Genussscheine: Das sollten Anleger über den Aktie-Anleihe-Mix wissen


Das sollten Anleger über Genussscheine wissen


20.07.2021Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Eine Frau investiert online (Symbolbild): Genussscheine sind eine Mischform aus Aktien und Anleihen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau investiert online (Symbolbild): Genussscheine sind eine Mischform aus Aktien und Anleihen. (Quelle: martin-dm/getty-images-bilder)

Aktien dürften den meisten geläufig sein, von Anleihen haben viele zumindest schon mal gehört, aber Genussscheine? Was das genau ist und wie Sie darin anlegen können.

Der Name klingt verlockend: Genussschein. Das hört sich an, als könnten Sie ganz entspannt Geld machen, während Sie mit der einen Hand zum Rotweinglas greifen und mit der anderen zur Schokolade.

Doch so einfach ist es natürlich nicht. Wir erklären, worauf Sie bei diesem Finanzprodukt besonders achten sollten, welche Chancen und Risiken Genussscheine bieten – und wie sie überhaupt funktionieren.

Was ist ein Genussschein?

Genussscheine sind Wertpapiere, die eine Mischung aus Aktien und Anleihen darstellen. Je nach dem, wie der Herausgeber sie gestaltet, sind sie eher mit dem einen oder dem anderen Anlageprodukt vergleichbar.

Genussscheine sichern ihrem Inhaber bestimmte Genussrechte an einem Unternehmen – etwa eine regelmäßige Ausschüttung, die vom Bilanzgewinn abhängt. Das ähnelt der Dividendenzahlung bei Aktien. Ein Unterschied jedoch ist, dass Anleger keine Mitwirkungs- und Stimmrechte in Haupt- oder Gesellschafterversammlungen haben.

Mit Anleihen sind Genussscheine vergleichbar, weil Sie mit ihnen den Anspruch erwerben, Ihr eingesetztes Kapital zum Ende der Laufzeit komplett zurück zu bekommen. Anders als bei Anleihen werden die Zinsen jedoch auf den Kurs aufgeschlagen und nicht ausgezahlt.

Wie funktioniert ein Genussschein?

Die Herausgeber von Genussscheinen, Emittenten genannt, sind relativ frei in einer Entscheidung, wie sie die Wertpapiere gestalten. Es gibt deshalb sowohl Scheine mit begrenzter als auch mit unbegrenzter Laufzeit; mit fester Ausschüttung oder variabler Verzinsung; mit und ohne Mindestverzinsung; sowie mit und ohne Gewinn- und Verlustbeteiligung.

Viele Genussscheine lassen sich über die Börsen handeln, allerdings nicht alle. Weil gesetzliche Regeln fehlen, können einige Papiere dem sogenannten grauen Kapitalmarkt zugerechnet werden. Diese gelten als riskant. Je nach Wertpapier kann es so unter Umständen etwa sein, dass der Emittent nur zahlen muss, wenn er auch Gewinne macht.

Vor einem Investment sollten Sie daher unbedingt prüfen, worauf Sie sich einlassen. Wollen Sie einen Genussschein verkaufen, ist wegen der geringen Handelsmenge selbst an der Börse nicht garantiert, dass zu dem Zeitpunkt ein Abnehmer bereit steht, der einen angemessenen Preis bezahlt.

Bei außerbörslich gehandelten Papieren ist es mitunter gar nicht möglich, vorzeitig auszusteigen. Mehr zu den Chancen und Risiken von Genussscheinen lesen Sie unten.

Wer kann Genussscheine ausgeben?

Jedes Unternehmen kann einen Genussschein ausgeben. Eine bestimmte Größe oder Gesellschaftsform braucht es dafür nicht. Eine Kommanditgesellschaft (KG) oder offene Handelsgesellschaft (oHG) kann sie genauso ausgeben wie eine Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Welche Chancen und Risiken bieten Genussscheine?

Genussscheine haben den Vorteil, dass sie ihren Inhaber zu einer regelmäßigen Ausschüttung berechtigen. Dabei ist eine Rendite möglich, die deutlich über dem allgemeinen Zinsniveau liegt.

Außerdem können Anleger von Kursgewinnen profitieren, wenn sie während der Laufzeit zu einem Kurs unter 100 Prozent kaufen und den Genussschein bis zur Fälligkeit halten. Allerdings riskieren sie andersherum Kursverluste, wenn sie den Schein früher verkaufen wollen.

Ein weiteres Risiko ist die Gefahr des Totalverlusts. Geht das herausgebende Unternehmen pleite und wird abgewickelt, werden Genussscheine erst nach den anderen Forderungen bedient, als Anleger können Sie im Insolvenzverfahren leicht leer ausgehen. Ihr Risiko hängt daher entscheidend von der Finanzkraft des Emittenten ab – und davon, wie sich der Gewinn des Unternehmens künftig entwickelt.

Verbraucherschützer bewerten die Papiere grundsätzlich als ungeeignet für Verbraucher, die Kapital aufbauen oder Altersvorsorge betreiben wollen. Denn diese haften voll für Verluste, ohne über die Unternehmen selbst mitbestimmen zu können.

Was gilt für Genussscheine bei der Steuer?

Auf Zinsausschüttungen und Kursgewinne aus Genussscheinen müssen Sie 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Die Steuer wird aber nur auf jene Beträge fällig, die oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 Euro liegen. Lesen Sie hier, wie Sie sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen.

Verwendete Quellen
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