t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeGesetzliche Rente

Rente: Muss ich den Arbeitgeber beim Eintritt informieren?


Rentenfrage
Muss mein Chef zustimmen, wenn ich früher in Rente gehen will?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 17.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Ältere Frau (Symbolbild): Muss mein Chef zustimmen, wenn ich früher in Rente gehen möchte?Vergrößern des BildesÄltere Frau (Symbolbild): Muss mein Chef zustimmen, wenn ich früher in Rente gehen möchte? (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss der Arbeitgeber es absegnen, wenn ich vorzeitig in Rente gehen möchte?

Nein. "Um in Deutschland in Altersrente gehen zu können, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. "Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart."

Zum Teil gebe es auch tarifvertragliche Regelungen. "Bei diesen kann ein Beschäftigungsverhältnis mit Erreichen des regulären Rentenalters automatisch enden", so Braubach.

Braubach rät Beschäftigten deshalb, in ihren Arbeitsvertrag zu schauen – und solche Regelungen zu überprüfen. Generell sollten Sie ohnehin mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen, wenn und vor allem: wann Sie in Rente gehen möchten. So stoßen Sie ihn nicht vor den Kopf.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de". Wir werden sie gegebenenfalls im Zuge der "Rentenfrage der Woche" beantworten.

Um Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger etwa drei Monate vor Ihrem geplanten Rentenbeginn stellen, erklärt Braubach.

Welcher Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie Ihrer Renteninformation oder Rentenauskunft entnehmen. Ansonsten finden Sie hier auf der Seite der DRV alle Kontaktdaten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Katja Braubach
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website