• Home
  • Wirtschaft & Finanzen
  • Geld & Vorsorge
  • Rente & Altersvorsorge
  • Rentenfrage: Zählt Wehr- oder Zivildienst zu Rentenzeiten?


Nachrichten
Ratgeber-Artikel

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zählt der Wehrdienst zu Rentenzeiten?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 05.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Schützenpanzer Puma der Bundeswehr auf einem Übungsplatz (Symbolbild): Zählt der Wehrdienst zu Rentenzeiten?
Schützenpanzer Puma der Bundeswehr auf einem Übungsplatz (Symbolbild): Zählt der Wehrdienst zu Rentenzeiten? (Quelle: Sven Eckelkamp/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextOligarch tot im Pool gefundenSymbolbild für einen TextLufthansa-Mitarbeiter schreiben BrandbriefSymbolbild für ein VideoErstaunliche Studie: Pille statt Sport?Symbolbild für einen TextFrauen-EM: Spielplan zum AusdruckenSymbolbild für ein VideoUkrainer machen Schrott zu KampfmobilenSymbolbild für einen TextRiesiges Hakenkreuz in Feld gemähtSymbolbild für einen TextDrohne liefert dringende MedikamenteSymbolbild für einen TextDiese Rufnummern sollten Sie blockierenSymbolbild für einen TextPremiere bei NDR-TalkshowSymbolbild für einen TextHerzogin Kate "nahm Auftrag sehr ernst"Symbolbild für einen TextSo schützt das BKA Lindners HochzeitSymbolbild für einen Watson TeaserMario Götze bereut wichtige EntscheidungSymbolbild für einen TextSpielen Sie das Spiel der Könige

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Gehören Wehrdienstzeiten zu den 45 Jahren, mit denen man vorzeitig und ohne Abschlag in Rente gehen kann?

Ja. "Zu den 45 Versicherungsjahren, die für eine abschlagfreie 'Rente ab 63' für besonders langjährig Versicherte erforderlich sind, zählen auch Wehr- und Zivildienstzeiten", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dazu gehörten auch Wehrdienstzeiten, die man in der DDR absolviert habe, sprich in der NVA.

Sie können also diese Zeiten bei Klärung Ihres Versicherungskontos geltend machen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund.
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund. (Quelle: DRV Bund)

Die Rente für besonders langjährig Versicherte wird landläufig auch als Rente mit 63 Jahren bezeichnet. Diese Rente können Sie bereits in Anspruch nehmen, bevor Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Anders sieht es etwa mit Jahren aus, in denen Sie studiert haben. "Reine Studienzeiten zählen nicht", so Manthey.

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job neben dem Studium ausgeübt haben, wird die Zeit dieser Beschäftigung zu den notwendigen Versicherungsjahren zählen.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Bekommen NVA-Soldaten weniger Rentenpunkte?
  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff
Ratgeber Aktien
Aktien kaufenAktien Steuern










t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website