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Wieso muss ich beim Rentenantrag angeben, wann ich krank war?

Von t-online, mak

05.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Älterer Mann bekommt Blutdruck gemessen (Symbolbild): Krankheitszeiten, in denen Sie arbeitsunfähig waren, können für die Rente mitzählen.
Älterer Mann bekommt Blutdruck gemessen (Symbolbild): Krankheitszeiten, in denen Sie arbeitsunfähig waren, können für die Rente mitzählen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Bei meinem Rentenantrag muss ich auch angeben, ob ich in der Lehrzeit krank war. Doch warum eigentlich? Und vor allem: Wie belege ich das?

Wer kurz vor der Rente steht, sollte sich um sein Rentenkonto kümmern. Dort sind sämtliche Beitragszeiten aufgeführt, also alle Lebensphasen, in denen Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. So können Sie Ihren gesamten Versicherungsverlauf nachprüfen – und womöglich stoßen Sie auf bestimmte Zeiten, die noch nicht berücksichtigt sind, aber für Ihre Rente zählen.

Das gilt auch für Krankheitszeiten, in denen Sie arbeitsunfähig waren. Diese können als Anrechnungszeiten für die Rente mitzählen, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Daher müssen Sie diese beim Rentenantrag angeben. "Dafür ist es erforderlich, dass eine versicherte Beschäftigung unterbrochen wurde", sagt er t-online.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund.
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund. (Quelle: DRV Bund)
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Eine Ausnahme greift jedoch in der Zeit zwischen dem 17. und 25. Geburtstag, so Manthey. "Hier können auch Krankheitszeiten, die länger als einen Kalendermonat andauern, zählen, wenn vorher keine Beiträge gezahlt wurden."

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Sein Tipp: "Nachweisen können Sie diese Zeiten zum Beispiel mit Bescheinigungen der Krankenkasse, eines Arztes oder dem Bewilligungsbescheid für eine Rehabilitation."

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