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Rente | Wieso muss ich beim Rentenantrag angeben, wenn ich krank war?


Wieso muss ich beim Rentenantrag angeben, wann ich krank war?

Von t-online, mak

05.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Γ„lterer Mann bekommt Blutdruck gemessen (Symbolbild): Krankheitszeiten, in denen Sie arbeitsunfΓ€hig waren, kΓΆnnen fΓΌr die Rente mitzΓ€hlen.
Γ„lterer Mann bekommt Blutdruck gemessen (Symbolbild): Krankheitszeiten, in denen Sie arbeitsunfΓ€hig waren, kΓΆnnen fΓΌr die Rente mitzΓ€hlen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Bei meinem Rentenantrag muss ich auch angeben, ob ich in der Lehrzeit krank war. Doch warum eigentlich? Und vor allem: Wie belege ich das?

Wer kurz vor der Rente steht, sollte sich um sein Rentenkonto kΓΌmmern. Dort sind sΓ€mtliche Beitragszeiten aufgefΓΌhrt, also alle Lebensphasen, in denen Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. So kΓΆnnen Sie Ihren gesamten Versicherungsverlauf nachprΓΌfen – und womΓΆglich stoßen Sie auf bestimmte Zeiten, die noch nicht berΓΌcksichtigt sind, aber fΓΌr Ihre Rente zΓ€hlen.

Das gilt auch fΓΌr Krankheitszeiten, in denen Sie arbeitsunfΓ€hig waren. Diese kΓΆnnen als Anrechnungszeiten fΓΌr die Rente mitzΓ€hlen, erklΓ€rt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Daher mΓΌssen Sie diese beim Rentenantrag angeben. "DafΓΌr ist es erforderlich, dass eine versicherte BeschΓ€ftigung unterbrochen wurde", sagt er t-online.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund.
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund. (Quelle: DRV Bund)

Eine Ausnahme greift jedoch in der Zeit zwischen dem 17. und 25. Geburtstag, so Manthey. "Hier kΓΆnnen auch Krankheitszeiten, die lΓ€nger als einen Kalendermonat andauern, zΓ€hlen, wenn vorher keine BeitrΓ€ge gezahlt wurden."

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Sein Tipp: "Nachweisen kΓΆnnen Sie diese Zeiten zum Beispiel mit Bescheinigungen der Krankenkasse, eines Arztes oder dem Bewilligungsbescheid fΓΌr eine Rehabilitation."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement von Dirk Manthey
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