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Rente: Rürup- und Witwenrente – was gilt nach altem Recht?


Rentenfrage
Rürup-Rente und Witwenrente – was gilt nach altem Recht?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 28.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine ältere Frau schaut sich Unterlagen an.Vergrößern des BildesEine ältere Frau schaut sich Unterlagen an. (Quelle: getty-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Werden Rürup-Basisrenten bei Hinterbliebenenrenten alten Rechts zum anrechenbaren Einkommen gezählt?

Nein. Zum Hintergrund: Die Versorgungsrente aus einer privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung wird auch Rürup-Rente genannt.

Sie muss als Einkommen bei dem ab dem 01. Januar 2002 geltenden Hinterbliebenenrecht zu berücksichtigen, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

"Wird dagegen die Hinterbliebenenrente nach dem sogenannten alten Recht gewährt, bleiben unter anderem Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge als Einkommen unberücksichtigt."

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Katja Braubach
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