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Sparvertrag: Lohnt er sich noch? | Definition, Kündigung, Prämiensparverträge


Zu geringe Zinsen
Darum sollten Sie heutzutage keinen Sparvertrag mehr abschließen


Aktualisiert am 13.03.2022Lesedauer: 4 Min.
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Tipps für die Geldanlage: In diesem Video erfahren Sie, wie der Zinseszins funktioniert und wie Sparer bereits mit kleinen Summen große Erträge erzielen können. (Quelle: t-online)

Ein Sparvertrag ist ein klassischer Kniff einer Bank oder Sparkasse, die Kunden lange an sich zu binden. Doch Vorsicht: Solche Verträge werfen heutzutage kaum mehr Zinsen ab. Diese Tücken sollten Sie daher kennen.

Ihr Bankberater grinst. Er hat ein "neues" Angebot für Sie, ein "unschlagbares". Eines, das Ihnen über viele Jahre Sicherheit versprechen soll: einen Sparvertrag.

Doch was ist ein Sparvertrag überhaupt? Wie funktioniert er? Und lohnt er sich angesichts der andauernden Niedrigzinsen überhaupt noch? t-online erklärt Ihnen, was Sie zum Sparvertrag beachten sollten.

Was ist ein Sparvertrag überhaupt?

Sparvertrag ist der Oberbegriff für Verträge, die Kunden mit einer Bank oder Sparkasse abschließen. Dabei geht es darum, dass Sie als Kundin Ihre Spareinlagen bei dem Geldhaus einbringen. Dafür erhalten Sie für die Dauer der Sparzeit einen festen Zins.

Der Sparvertrag zielt besonders darauf ab, Kunden sehr lange an die Bank oder Sparkasse zu binden. Deshalb ist es oft auch nicht sinnvoll, die Sparverträge zu kündigen (siehe unten).

Welche Sparverträge gibt es?

  • Sparbrief: Die klassische Form des Sparvertrages. Hier legen Sie Ihr Geld über eine vereinbarte Laufzeit – meist mehrere Jahre lang – zu einem fixen Zinssatz an. Der Sparbrief funktioniert daher ähnlich wie ein Festgeldkonto – mit der Ausnahme, dass ein Sparbrief auch eine sogenannte Nachrangabrede enthalten kann. Das heißt: Das Geld, das in einem Sparbrief liegt, fällt nicht automatisch unter die gesetzliche Einlagensicherung. Die Folge: Geht die Bank pleite, erhalten Sie erst nach anderen Gläubigern Ihr eingezahltes Geld zurück. Ein Sparkassenbrief ist ein Sparbrief, der von einer Sparkasse ausgegeben wird.
  • Bonussparvertrag: Bei dieser Variante des Sparvertrags ist festgelegt, dass Sie am Ende der Laufzeit einen Bonus ausgezahlt bekommen. Kündigen Sie den Vertrag jedoch vorher, ist der Bonus passé.
  • Wachstumssparen: Hier ist der Vertrag meist über einen langen Zeitraum von drei bis fünf Jahren festgeschrieben. In der Zeit steigen die Zinsen an, deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch vom "Zuwachssparen". Am Ende der Laufzeit locken die Finanzinstitute oft mit besonders hohen Zinsen. Im Vergleich zu Festgeldkonten sind die Zinsen dennoch vergleichsweise niedrig.
  • Bausparvertrag: Ein Bausparvertrag ist eine spezielle Form des Sparvertrages, dessen Ziel der Bau oder Kauf einer Immobilie ist. Hier wird der eigentliche Sparvertrag mit einem Darlehen verknüpft. Ob Sie monatlich oder einmal im Jahr eine vereinbarte Summe einzahlen, steht Ihnen frei. Wann und ob sich ein Bausparvertrag lohnt, lesen Sie hier.

Lohnen sich Sparverträge noch?

Nein. Der Grund ist simpel: Die Zinsen sind seit Jahren im Keller. Das heißt: Ihr Geld vermehrt sich kaum noch, wenn Sie es mit einem Sparvertrag anlegen.

Im Gegenteil: Es kann sogar gut sein, dass es durch allmählich steigende Preise, die sogenannte Inflation, real sogar weniger wird. Die Sicherheit, die oft als Argument von Ihrem Bankberater angeführt wird, wird so ad absurdum geführt.

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Berechnung
Endkapital13.159
Zinsen3.159

Das war nicht immer so. Früher waren die Zinsen noch vergleichsweise hoch. Damals haben sich Sparverträge noch gelohnt. Diese Zeiten sind allerdings vorbei. Dieses Problem kennen die Banken und Sparkassen zwar – versuchen aber zum Teil immer noch, ihren Kunden Sparverträge aller Art zu verkaufen.

Tipp: Bevor Sie einen Sparvertrag abschließen, sollten Sie sich genau überlegen, ob das wirklich das richtige Produkt für Sie ist. Holen Sie in jedem Fall mehrere Angebote ein, vergleichen Sie sie – und lesen sich die Bedingungen genau durch.

Das sind sinnvolle Alternativen zum Sparvertrag

Stattdessen sollten Sie Ihr Geld auf Tages- oder Festgeldkonten anlegen. Oder Sie können mithilfe eines ETF-Sparplans investieren. Das ist meist sogar die bessere Alternative.

So investieren Sie breit gestreut in viele Aktien und profitieren langfristig von steigenden Kursen. Die Mindesteinzahlung fängt oftmals bei wenigen Euro im Monat an – und Sie können diese flexibel anpassen.

Kann ich die Sparverträge kündigen?

Das kommt auf den genauen Vertrag an. Oftmals ist es so, dass eine Kündigung nicht oder erst nach Jahren vorgesehen ist. Das heißt: Sie können den Vertrag zwar kündigen, müssen aber mit negativen Konsequenzen rechnen.

Das gilt etwa für einen Bonussparvertrag. Wenn Sie diesen vor Laufzeitende kündigen, entgeht Ihnen der Bonus, mit dem zu Beginn geworben wird. Flexibel sind Sparverträge in jedem Fall nicht, da sie darauf ausgerichtet sind, die Kunden langfristig an die Bank zu binden.

Wichtig: Lesen Sie sich die Bedingungen eines Sparvertrags gut durch, bevor Sie ihn kündigen.

Doch es gibt auch Sparverträge, bei denen Sie sich gut überlegen sollten, ob Sie diese kündigen möchten. Das gilt für alte Verträge, in denen noch hohe Zinsen vereinbart wurden.

Sparkassen kündigen reihenweise alte Prämiensparverträge

In den vergangenen Jahren ist es immer wieder dazugekommen, dass auch Sparkassen und Banken diese Verträge gekündigt – und ihre Kunden hinausgeschmissen haben. Das ist besonders bei sogenannten Prämiensparverträgen der Fall gewesen.

Der Prämiensparvertrag ist eine besondere Form des Sparvertrags. Hier erhalten Sie jedes Jahr eine Prämie, die im Laufe der Zeit steigt. Immer mehr Sparkassen kündigen jedoch die alten, gut verzinsten Verträge auf. Konkret geht es um Verträge mit Namen wie "VorsorgePlus", "Vorsorgesparen" oder "Vermögensplan". Auch die Volks- und Raiffeisenbanken kündigen Verträge wie den "Bonusplan" oder die "VRZukunft".

Der BGH urteilte, dass es erst rechtens ist, die Verträge zu kündigen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Wenn Ihnen gekündigt worden ist, können Sie sich folglich dagegen wehren und Widerspruch einlegen.

Das gilt aber nur, wenn die vereinbarte Laufzeit noch nicht abgelaufen – oder wenn die höchste Prämienstufe noch nicht erreicht ist. Lassen Sie sich hierzu am besten von der Verbraucherzentrale beraten. Hier finden Sie weitere Infos dazu sowie einen Musterbrief für Ihren Widerspruch.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
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