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Rente mit 63: Was für Erwerbsminderungsrentner gilt, erklärt eine Expertin


Rentenfrage
Gilt die Rente mit 63 auch für Erwerbsminderungsrentner?


Aktualisiert am 25.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ältere Frau bei der Arbeit (Symbolbild): Wer nicht mehr voll arbeiten kann, erhält unter Umständen Erwerbsminderungsrente.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau bei der Arbeit (Symbolbild): Wer nicht mehr voll arbeiten kann, erhält unter Umständen Erwerbsminderungsrente. (Quelle: Strelciuc Dumitru/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ich als Erwerbsminderungsrentner die vorgezogene Altersrente nutzen?

Sind Sie zu krank, um Ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, können Sie Erwerbsminderungsrente erhalten. Doch was bedeutet das für die reguläre Rente? Hat man auch als Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf Frührente? Und kommen dann weitere Abschläge hinzu? Das möchte eine Leserin wissen, deren Erwerbsminderungsrente um 10,8 Prozent gekürzt wurde.

Grundsätzlich gilt: Ja, auch Erwerbsminderungsrentner können früher Altersrente beziehen, als es die Regelaltersgrenze vorsieht. Außerdem gilt ein Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann nicht geringer ausfallen als Ihre Erwerbsminderungsrente, sofern die Renten nahtlos ineinander übergehen. Aber: "Die Rentenminderung von 10,8 Prozent, die Sie bereits in Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung hatten, wird auch auf eine darauffolgende Altersrente übertragen werden", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Das heißt, Ihre Altersrente wird regelmäßig in der gleichen Höhe gezahlt wie auch die Erwerbsminderungsrente."

Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie früher in Rente gehen, als es Ihre Regelaltersgrenze vorsieht. Das ist möglich, sofern Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Auch Zeiten der Erwerbsminderungsrente zählen bei dieser sogenannten Rente für langjährig Versicherte dazu. Normalerweise müssten Sie auch hier Abschläge in Kauf nehmen. Bei einem nahtlosen Übergang von der Erwerbsminderungs- zur Altersrente gilt jedoch besagter Bestandsschutz – weitere Abschläge entfallen.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Es könnte aber sein, dass Ihre reguläre Rente höher als Ihre Erwerbsminderungsrente ausfällt. "Haben Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente noch einen Hinzuverdienst gehabt und wurden daraus Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, kann sich durch diese Beiträge Ihre Altersrente erhöhen", erklärt Sennewald. Und hier kommen dann doch die Abschläge für die Frührente ins Spiel.

Ausnahme für Schwerbehinderte

Der Teil der Rente, der auf Ihren Hinzuverdienst zurückgeht, wird nicht um die 10,8 Prozent Abschlag aus der Erwerbsminderungsrente gekürzt, sondern er erhält den Abschlag, der sich aus Ihrem vorzeitigen Renteneintritt in die Altersrente ergeben würde. Dabei gilt: Jeden Monat, den Sie früher als Ihre Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Rente abgezogen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Eine Ausnahme gibt es für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Haben Sie 35 Versicherungsjahre erreicht, könne der Teil der Rente, der auf Ihren Hinzuverdienst während der Erwerbsminderung zurückgehe, auch vor dem regulären Rentenalter abschlagsfrei gezahlt werden, so Sennewald. "Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rentenversicherungsträger oder in einer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten."

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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