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Grundrente: Warum gibt es trotz niedriger Rente keinen Grundrentenzuschlag?


Rentenfrage
Warum erhalte ich trotz Minirente keinen Grundrentenzuschlag?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

09.09.2023Lesedauer: 1 Min.
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Rentner blickt in sein Portemonnaie (Symbolbild): Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet.Vergrößern des Bildes
Rentner blickt in sein Portemonnaie (Symbolbild): Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet. (Quelle: urbazon/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum erhalte ich trotz niedriger Rente keine Grundrente?

Wer lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, hat als Rentner Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Doch auch wer beide Voraussetzungen erfüllt, geht unter Umständen leer aus – so wie ein t-online-Leser, der über 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

"Meine Rente beträgt 866 Euro. Warum bekomme ich keine Grundrente?", fragt er. "Liegt es daran, dass meine Frau Beamtin ist?" Tatsächlich kann die Zahlung des Grundrentenzuschlags, der umgangssprachlich als "Grundrente" bezeichnet wird, am Einkommen des Partners scheitern.

Grundrente: Einkommen wird angerechnet

"Es ist möglich, dass Sie, obwohl Sie die Voraussetzungen erfüllen und entsprechend nur eine niedrige Rente beziehen, keinen Grundrentenzuschlag erhalten, da Ihr Einkommen und das Ihrer Frau zusammen bestimmte Freibeträge übersteigen", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Die Höhe des Einkommens erfahre die Rentenversicherung vom Finanzamt.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Aktuell gelten für Ehepaare folgende Einkommensgrenzen:

  • Monatliches Einkommen bis zu 2.055 Euro wird nicht angerechnet.
  • Einkommen zwischen 2.055 Euro und 2.424 Euro im Monat wird zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
  • Darüber liegendes Einkommen wird voll auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

"Je nach Höhe des anzurechnenden Einkommens kann ein grundsätzlich zustehender Grundrentenzuschlag somit gekürzt oder gar nicht gezahlt werden", erklärt Braubach. "Bei Fragen zum Grundrentenzuschlag wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Dieser kann Ihnen Auskunft erteilen, aus welchem Grund Sie keinen Grundrentenzuschlag erhalten."

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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