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Renteninformation: Wann Berufseinsteiger jetzt aktiv werden sollten


Dokument per Post
Wer jetzt wichtige Renteninformationen erhält

Von dpa
Aktualisiert am 28.07.2025 - 16:03 UhrLesedauer: 1 Min.
Eine Frau öffnet einen Brief: In diesen Tagen landet bei einer Personengruppe wichtige Post im Briefkasten.Vergrößern des Bildes
Eine Frau öffnet einen Brief: In diesen Tagen landet bei einer Personengruppe wichtige Post im Briefkasten. (Quelle: Cunaplus_M.Faba/getty-images-bilder)
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Viele junge Menschen, die zum ersten Mal einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten bald ihren Versicherungsnachweis. Falls nicht, sollten sie nachhaken.

Viele Jugendliche und junge Erwachsene starten im August ihre Berufslaufbahn. Mit dem Ausbildungsbeginn wird Berufseinsteigern in der Regel automatisch ein Versicherungsnummernachweis zugesandt, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Das Dokument enthält wichtige Renteninformationen, wird nur einmal vergeben und ist ein Leben lang gültig. Kommt der Versicherungsnachweis nicht zeitnah ins Haus, sollten Betroffene von sich aus aktiv werden.

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Denn alternativ kann das Dokument auch über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse angefordert werden. Gebühren entstehen dabei grundsätzlich keine.

Gut zu wissen: Laut DRV gibt es Anbieter im Netz, die die Ausstellung des Dokuments als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten. Das sei zwar nicht verboten, die Unternehmen müssten aber kenntlich machen, dass sie nicht als Behörde, sondern als private Anbieter handeln.

Fehlerhafte Angaben umgehend korrigieren lassen

Neben der Versicherungsnummer erhält der Ausweis den vollständigen Namen und gegebenenfalls Geburtsnamen, das Ausstellungsdatum sowie das Geburtsdatum, aus dem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Zudem geht aus dem Dokument hervor, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist.

Die Daten sollten Versicherte unbedingt auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, können die Beiträge für die spätere Rente richtig verbucht werden. Ist ein Fehler enthalten, sollte beim jeweiligen Rentenversicherungsträger umgehend eine Korrektur beantragt werden.

Übrigens: Sollte ein Versicherungsnummernachweis verloren gehen, zerstört oder unbrauchbar werden, können Sie einfach einen neuen beantragen. Lesen Sie hier, was Sie dafür tun müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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