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Immobilienkauf: Marktwert, Angebots- und Verkaufspreis – worauf es ankommt


Immobilienkauf
Warum Sie drei Preise für Ihr Haus bestimmen sollten

Von dpa
Aktualisiert am 04.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0302431485Vergrößern des BildesImmobilienkauf: Beim Kauf und Verkauf kommt es auf drei unterschiedliche Preise an. (Quelle: IMAGO/Christian Ohde)
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Beim Immobilienkauf sollten Käufer gut überlegen – denn es kann um richtig viel Geld gehen. Daher kann es nützlich sein, auf diese drei Werte zu achten.

Äpfel mit Birnen vergleichen? Keine sonderlich gute Idee. Schon gar nicht, wenn es um enorme Summen geht – wie beim Immobilienkauf. Kaufinteressenten tun deswegen gut daran, für die Bewertung verschiedener Objekte dieselben Preisarten heranzuziehen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) erklärt, welche es gibt und was sie aussagen:

1. Verkehrswert oder Marktwert

Was der Verkehrswert ist, auch Marktwert genannt, regelt das Baugesetzbuch: Dieser beschreibt den objektiven Preis, zu dem ein Grundstück oder eine Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt am Markt veräußert werden kann.

Dabei spielen die tatsächlichen Eigenschaften des Objekts und die Lage eine Rolle. Persönliche Interessen bleiben außen vor. In der Praxis wird der Verkehrswert regelmäßig anhand einer gründlichen Analyse durch Sachverständige ermittelt.

2. Angebotspreis

Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem ein Verkäufer seine Immobilie zum Kauf anbietet. Diesen Preis können Eigentümerinnen und Eigentümer anhand von Lage, Zustand und aktuellem Marktumfeld festlegen. Sie können ihn auch an den Verkehrswert anlehnen, sind in der Ausgestaltung aber grundsätzlich frei.

Der IVD weist darauf hin, dass es sich beim Angebotspreis oft um eine Wunschvorstellung des Verkäufers handelt.

3. Abschlusspreis

Ist der Kaufvertrag unterschrieben, ist darin immer der Abschlusspreis – oder auch Verkaufspreis – zu finden. Das ist der Preis, auf den sich Käufer und Verkäufer für den Abschluss des Kaufgeschäfts geeinigt haben.

Dieser Preis kann sowohl vom ursprünglichen Angebotspreis als auch vom Verkehrswert abweichen. Hier können etwa die finanziellen Verhältnisse beider Parteien und individuelle Wünsche bei den Vertragsmodalitäten noch Berücksichtigung finden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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