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GEZ-Befreiung und Wohngeld: Das sollten Sie wissen


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GEZ-Befreiung und Wohngeld: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

21.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0308179540Vergrößern des BildesFür Angebote des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zahlen Sie Rundfunkgebühr. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/imago-images-bilder)
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Ihnen steht nicht automatisch eine GEZ-Befreiung zu, wenn Sie Wohngeld beziehen. Voraussetzung ist eine Härtefallsituation, bei der Ihr Einkommen nicht über dem Bürgergeldsatz liegt.

Als Sozialleistungsempfänger ist die GEZ-Befreiung möglich. Sie müssen dann die monatlichen Beiträge von 18,36 Euro nicht zahlen. Ein geringes Einkommen ist nicht immer ein Grund für eine Befreiung. In vielen Fällen sind Sie trotzdem zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Auch Rentner zahlen die Gebühren, wenn kein Härtefall vorliegt.

GEZ-Beiträge zahlen trotz Wohngeld

Beziehen Sie Wohngeld, entbindet das nicht automatisch von der Zahlung der GEZ-Beiträge. Eine Grundvoraussetzung liegt lediglich bei nachfolgenden Leistungen automatisch vor:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG

Das gilt auch für Rentner. Lediglich dann, wenn Sie als Rentner eine Grundsicherung erhalten oder das Einkommen nicht über Bürgergeldsatz liegt, ist eine Befreiung möglich. Beim Bezug von Kinderzuschlag besteht kein Anspruch auf eine GEZ-Befreiung. Bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF zahlen Sie monatlich lediglich 6,12 Euro an Gebühren.

Härtefallregelung beim Bezug von Wohngeld

Beziehen Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag und erhalten keine Sozialleistungen, ist eine Härtefallbefreiung möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen nicht höher als der Bürgergeldsatz ist. Ihr Einkommen darf den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 18,36 Euro übersteigen. Laut Bundesverfassungsgericht sind Bürgergeld und geringes Einkommen gleichzubehandeln. Wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, obwohl Sie Anspruch darauf haben, können Sie einen Antrag auf Befreiung von den GEZ-Beiträgen stellen.

Wie Sie eine GEZ-Befreiung beantragen

Um sich von der GEZ befreien zu lassen, stellen Sie beim Beitragsservice einen Härtefallantrag. Das ist auch noch rückwirkend bei Wohngeld 2022 und bei Wohngeld 2021 möglich. Sie benötigen dafür das Beitragsformular Nummer 440 und wählen die Option "aufgrund einer Einkommensüberschreitung". Ihrem Antrag fügen Sie einen Nachweis der Sozialbehörde bei, der bescheinigt, dass Ihnen keine Sozialleistungen gewährt werden, da Ihr Einkommen den Regelsatz nur geringfügig übersteigt. Die Sozialbehörde muss Ihr Einkommen genau prüfen und auf dem Bescheid den Mehrbetrag angeben.

Verwendete Quellen
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