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Dauer einer Kur: Wovon hängt diese ab?


Stationär oder ambulant
Wovon hängt die Dauer einer Kur ab?

se (CF)

Aktualisiert am 23.10.2013Lesedauer: 2 Min.

Die Dauer einer Kur kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob Sie in Form eines stationären Aufenthalts oder ambulant erfolgt. Bei der Bewilligung Ihres Antrags wird eine bestimmte Zeitspanne festgesetzt, die in bestimmten Fällen noch einmal verlängert werden kann.

Dauer einer Kur beträgt meist drei Wochen

Die Dauer einer Kur unterscheidet sich bei stationärem Aufenthalt und ambulanten Kuren. Einen Antrag auf zwei bis drei Wochen können Sie bei stationären Kuraufenthalten stellen, die der Rehabilitation dienen. Der Aufenthalt kann in der Kurklinik dann noch einmal um eine Woche verlängert werden, wenn Ihr Kurarzt dies für sinnvoll hält. Es gilt in der Regel eine Obergrenze von 21 Tagen. Kinder unter 14 Jahren können auf Antrag eine sechswöchige Kur genehmigt bekommen.

Ambulante Kuren sind eher für die Vorsorge gedacht. Die Dauer einer Kur, die ambulant erfolgt, beträgt in der Regel drei Wochen für die Primärprävention und vier Wochen für die Sekundärprävention. Verlängern lässt sich der Kuraufenthalt nur bei einer medizinischen Notwendigkeit, so die "Apotheken Umschau". Hier müssen Sie den größten Teil der Kosten selber tragen. Zusätzlich werden seit einiger Zeit auch sogenannte Kompaktkuren angeboten, bei denen die Dauer einer Kur kürzer ist. (Kurantrag stellen: Tipps)

Wann können Sie einen neuen Kuraufenthalt beantragen?

Einen Antrag auf eine erneute ambulante Kur können Sie frühestens nach drei Jahren stellen. Bei stationären Kuraufenthalten beträgt die Wartezeit sogar vier Jahre, unabhängig davon, ob es sich um eine Kur zur Rehabilitation oder zur Vorsorge handelt. In Ausnahmefällen, wenn eine dringende medizinische Notwendigkeit vorliegt, kann eine Kur laut dem Sozialverband VdK Deutschland auch vor Ablauf der Wartefrist genehmigt werden.

Übrigens sollten Sie nicht gleich das Handtuch werfen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Ein Widerspruch ist hier häufig erfolgreich. Bei Ihrer Planung sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass Sie für die Dauer einer Kur, die ambulant durchgeführt wird, weder eine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers noch Krankengeld erhalten. (Kuren: Wissenswertes und Tipps)

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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