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Coronavirus: Visier oder Alltagsmaske – was schützt besser?


In wenigen Bundesländern erlaubt
Visier oder Alltagsmaske – was schützt besser vor Corona?

  • Melanie Rannow
Von Melanie Rannow

Aktualisiert am 16.08.2020Lesedauer: 2 Min.
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Seniorin mit Visier: Zum Schutz vor SARS-CoV-2 tragen einige Menschen einen Gesichtsschutz aus Plastik.Vergrößern des Bildes
Seniorin mit Visier: Zum Schutz vor SARS-CoV-2 tragen einige Menschen einen Gesichtsschutz aus Plastik. (Quelle: amriphoto/getty-images-bilder)

Immer mehr Menschen tragen sogenannte Visiere aus Plastik statt eines Mund-Nasen-Schutzes. Doch wie sicher schützen sie vor einer Infektion mit dem Coronavirus und wo sind sie überhaupt erlaubt?

Das Atmen fällt schwer und die Kommunikation leidet ebenfalls: Viele Menschen finden es unangenehm, einen Mundschutz in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusetzen. Alternativ tragen einige Visiere aus Plastik. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und was schützt einen selbst und andere besser vor dem Coronavirus?

Was sind Visiere?

Visiere – auch Face Shields genannt – bestehen aus durchsichtigem, biegsamem Kunststoff und decken das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn ab. Sie werden meist mit einem Gummiband an der Stirn befestigt und hängen vor dem Gesicht.

Wie gut schützen Visiere?

Die Verwendung von Visieren anstelle von Alltagsmasken wird bereits von verschiedenen Herstellern beworben. Dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge können Visiere aber "nicht als gleichwertige Alternative" zum Mund-Nasen-Schutz angesehen werden. Der Grund: Die Plastikscheiben könnten in der Regel maximal nur die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen, heißt es auf der Website des Instituts. Denn Visiere liegen nicht eng am Kopf an und umschließen den Mund- und Nasenbereich nicht. Schließlich kann die potenziell virenhaltige Luft an den Seiten und nach unten entweichen.

Masken hingegen können laut RKI infektiöse Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, abfangen und die Geschwindigkeit des Atemstroms reduzieren. Das Risiko, eine andere Person mit dem Coronavirus anzustecken, könnte somit verringert werden.

Die Schutzwirkung ist zwar bislang nicht wissenschaftlich belegt, doch das Robert Koch-Institut empfiehlt der Bevölkerung ganz klar das Tragen einer Alltagsmaske oder anderen textilen Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum.

Wer darf Visiere tragen?

Bislang werden die durchsichtigen Visiere vor allem in Arztpraxen, Kliniken, Friseursalons, Supermärkten und in der Gastronomie von Mitarbeitern als zusätzlicher Schutz genutzt. Visiere sollen dort als Ergänzung zu den Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Immer mehr Menschen tragen Visiere aber im Alltag – auch ohne zusätzlichen Schutz durch eine Maske. Im Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Mund-Nasen-Bedeckungen werden Visiere als Alternative für die Allgemeinbevölkerung nicht aufgeführt. Einige Bundesländer haben dafür aber Sonderregelungen.

Generell gilt laut dem Robert Koch-Institut, dass das Tragen eines Visiers jedem Bürger gestattet ist, "der aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann".

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In welchen Bundesländern sind Visiere erlaubt?

Bei der Debatte um die Zulässigkeit von Visieren stützen sich die meisten Bundesländer auf die Aussagen des RKI sowie des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Demnach erkennen sie Visiere nicht als gleichwertige Alternative zu Alltagsmasken an (Stand 16. August 2020). Allenfalls aus gesundheitlichen Gründen können Ausnahmen gelten.

Auf der Website des Landesgesundheitsamtes Bayern heißt es beispielsweise: "Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden."

Zu den Bundesländern, die Visiere aus Plastik oder anderem Material als geeignete Bedeckung für Mund und Nase akzeptieren, gehören etwa Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Robert Koch-Institut
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Verordnungen der Bundesländer
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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