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3G-Regel: Was bedeutet Corona-Maßnahme und wo gilt sie künftig?


Neue Corona-Regeln
Was steckt hinter der 3G-Regel und wo gilt sie künftig?

  • Melanie Rannow
Von Melanie Rannow

Aktualisiert am 23.08.2021Lesedauer: 2 Min.
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Corona-Pandemie: Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, kann dies mit seinem Impfpass oder auch digital nachweisen.Vergrößern des Bildes
Corona-Pandemie: Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, kann dies mit seinem Impfpass oder auch digital nachweisen. (Quelle: SEPA.Media/imago-images-bilder)

Bund und Länder haben sich auf einheitliche Corona-Regeln für die kommenden Monate geeinigt. Künftig soll die "3G-Regel" für den Zugang zu bestimmten Orten gelten. Was das für Sie bedeutet.

Um einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, haben Bund und Länder zur Impfung gegen Covid-19 aufgerufen – und neue Maßnahmen und Testpflichten beschlossen.

Bereits am 23. August treten ausgweitete 3G-Regeln bundesweit in Kraft. 3G steht dabei für die drei Begriffe: geimpft, genesen und getestet. Ein Überblick, für welche Zugänge ein Nachweis erforderlich wird und welche Ausnahmen gelten.

Was genau bedeutet die 3G-Regel?

Die 3G-Regel gilt künftig ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Dann können öffentliche Einrichtungen und Dienste nur noch in Anspruch genommen werden, sofern die Person geimpft, genesen oder negativ getestet ist – zu belegen per Nachweis auf dem Handy oder auf Papier.

Gefordert wird ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Ab dem 11. Oktober müssen diese Tests selbst bezahlt werden. Mit welchen Kosten Sie dafür rechnen können, lesen Sie hier.

Wichtig: Befreit von der 3G-Pflicht für Innenräume sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und darüber hinaus Schüler, die nach bisherigen Plänen ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden sollen.

Impf-, Genesenen- und Testnachweise werden konkret Voraussetzung für:

  • den Zugang zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik)
  • Sport im Innenbereich
  • die Beherbergung in Hotels und Pensionen

Wann die 3G-Regel gelockert werden kann

Die Länder können von der 3G-Regel abweichen, wenn das Infektionsgeschehen gering ist. Konkret heißt es dazu auf der Internetseite der Bundesregierung: "Solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen". Die Erforderlichkeit werde mindestens alle vier Wochen überprüft.

Die konkrete Ausgestaltung der 3G-Regel liegt wie immer bei den Ländern selbst. Einige haben bereits angekündigt, mit welchen Detailregelungen sie 3G umsetzen werden.

So gilt in Berlin etwa ab dem 20. August die erweiterte Testpflicht für Menschen ohne Corona-Impfung. Demnach sind viele Aktivitäten in geschlossenen Räumen künftig nur noch für Geimpfte, Genesene und eben Getestete erlaubt. Laut Gesundheitsverwaltung gilt dies zum Beispiel für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig anwesenden Personen. Auch für den Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen kommen die drei Gs zum Tragen.

Wichtig: Informieren Sie sich zu detaillierten Fragen immer direkt bei Ihrer zuständigen Behörde.

Bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen?

Die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen sowie regelmäßiges Lüften) gilt weiterhin – und zwar für alle. Nur so kann laut Bundesregierung ein bestmöglicher Schutz vor einer Infektion gewährleistet werden.

In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen daher weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) "verbindlich vorgeschrieben" sein. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben.

Was gilt für Feiern und Veranstaltungen?

Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Informationen der Bundesregierung
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
  • ÄrzteZeitung
  • tagesschau: "Das sind die Corona-Regeln für den Herbst", 10 August 2021
  • Eigene Recherche
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