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Corona-PCR-Test: Diese neuen Regeln gelten jetzt


Geänderte Vorschriften
Neue Coronatest-Regel: Das sollten Sie wissen

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 13.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Rote Warnmeldung auf der Corona-App: Für einen PCR-Test reicht sie nicht mehr.Vergrößern des BildesRote Warnmeldung auf der Corona-App: Für einen PCR-Test reicht sie nicht mehr. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa)
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Für Coronatests gelten nun neue Regeln: Nicht jeder hat künftig Anspruch auf einen PCR-Test. Das ist jetzt zu beachten.

Für den Anspruch auf kostenlose Corona-Tests greifen seit diesem Samstag neue Regeln: Die besonders genauen PCR-Tests gibt es künftig nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle. Die angepasste Teststrategie der Bundesregierung tritt damit in Kraft. Ziel sei es, die Testkapazitäten aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen noch gezielter als bislang einzusetzen.

Es bleibt generell beim Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test – aber nur, wenn man zuerst einen positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle bekommen hat. Das gilt nun auch bei den gerade bei vielen aufleuchtenden roten Kacheln in der Warn-App.

Schnelltest genügt zum Freitesten

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein." Sie sollen laut Ministerium im Kern auf Fälle konzentriert werden, bei denen gerade mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist. Ziel sei, so das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten, gefährdete Gruppen besonders zu schützen und Menschen Gewissheit zu geben, die positive Schnelltests haben. "Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie", betonte Lauterbach.

Hintergrund der neuen Regelungen ist, dass Laborkapazitäten in der Omikron-Welle knapper werden.

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten "freizutesten", sollen künftig Schnelltests reichen. Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest haben.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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