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Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht: Kaum Konsequenzen für Ungeimpfte


Trotz Corona-Impfpflicht
Kaum Konsequenzen für Ungeimpfte im Gesundheitswesen

Von afp
17.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Demo gegen Impfpflicht im Gesundheitsbereich: Es gibt immer noch zahlreiche Ungeimpfte.Vergrößern des BildesDemo gegen Impfpflicht im Gesundheitsbereich: Es gibt immer noch zahlreiche Ungeimpfte. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen wird einem Bericht zufolge in keinem Bundesland konsequent durchgesetzt.

Nach einer Umfrage der "Bild am Sonntag" unter allen 16 Landesgesundheitsministerien wurden zwar mehr als 190.000 ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen identifiziert. Allerdings wurden bundesweit nur 70 Betretungsverbote ausgesprochen – und zwar in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg.

Keine Bußgelder für Ungeimpfte

In Bayern, Sachsen, Hessen und Bremen wird bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht demnach vollständig auf Sanktionen verzichtet. Vier Bundesländer machten keine Angaben.

Konkret wurden demnach in Bayern 56.000 Impfpflichtige ohne Impfnachweis identifiziert, aber weder Betretungsverbote noch Bußgeldbescheide verhängt.

Auch in Sachsen wurden keine Bußgelder erhoben oder Betretungsverbote ausgesprochen, obwohl 39.417 der 300.000 Impfpflichtigen im Gesundheitswesen und in der Pflege keinen Nachweis erbringen können. Hessen (2.770 Fälle) und Bremen (1.194 Fälle) sprachen ebenfalls keine Sanktionen aus.

140 Bußgeldverfahren in Thüringen

Brandenburg und Niedersachsen verhängten jeweils zwei Betretungsverbote, Thüringen leitete 140 Bußgeldverfahren ein. In allen drei Ländern beträgt die Zahl der Ungeimpften jeweils rund 10.000.

Baden-Württemberg leitete bei rund 24.000 ungeimpften Pflegekräfte im Land insgesamt 450 Bußgeldverfahren ein. Das Saarland brachte bei allen 2.294 ungeimpften Mitarbeitenden Verfahren auf den Weg, ein Betretungsverbot wurde bislang aber noch nicht ausgesprochen.

Die meisten Sanktionen erließen der Umfrage zufolge bislang die Behörden von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz – jeweils mehr als tausend. NRW verhängte zusätzlich 66 Betretungs- und Tätigkeitsverbote.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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