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Kind unbekannter Leihmutter kein deutscher Staatsangehöriger

Von afp
13.11.2013Lesedauer: 2 Min.
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Ein in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborenes Kind besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit seines biologischen Vaters. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit die Klage des durch den biologischen Vater vertretenen Kindes auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ab. (Az.: 10 K 2043/12)

Das Kind war 2010 in Indien von einer unbekannten, nicht in die Geburtsurkunde eingetragenen indischen Leihmutter geboren worden. Kurz nach der Geburt reiste es mit seinem biologischen Vater nach Israel ein. Der biologische Vater lebt seit einigen Jahren in Israel und war vor der Geburt des Kindes eine in Berlin eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen. Für das Kind beantragte er beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis. Er berief sich auf ein Urteil des Familiengerichts Tel Aviv, das seine Vaterschaft anerkannt habe.

Klage abgelehnt: keine biologische Abstammung

Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag ab, da ungeachtet der biologischen Abstammung nicht von einer rechtlichen Vaterschaft auszugehen sei. Vor Gericht machte der biologische Vater im Gegenzug geltend, er sei nach den maßgeblichen, auch in Deutschland anzuerkennenden israelischen Bestimmungen auch rechtlich der Vater des Kindes, das deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Zur Identität der Leihmutter könne er keine Angaben machen.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab: Sowohl nach deutschem als auch nach israelischem Recht sei nur von einer biologischen, nicht aber von einer rechtlichen Vaterschaft auszugehen. Da Identität und Personenstand der Leihmutter aufgrund der fehlenden Angaben des Klägers nicht geklärt werden könnten, sei nicht auszuschließen, dass die Leihmutter verheiratet sei. Ein von einer verheirateten Frau geborenes Kind gelte aber rechtlich als Kind des Ehemanns der Leihmutter, solange dessen Vaterschaft nicht angefochten sei.

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Keine rechtliche Vaterschaft

Auch das vorgelegte Urteil des israelischen Familiengerichts bestätige nur die biologische, nicht aber die rechtliche Vaterschaft, befanden die Verwaltungsrichter. Gegen das Kölner Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
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  • Melanie Rannow
Von Melanie Rannow
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