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Neue Pfandregeln 2022: Das ändert sich für Einwegflaschen und Dosen


Das ändert sich für Einwegflaschen und Getränkedosen

Von t-online, ron

23.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Leergutrücknahme: Künftig unterliegen alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff einer Pfandpflicht.Vergrößern des BildesLeergutrücknahme: Künftig unterliegen alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff einer Pfandpflicht. (Quelle: Petra Schneider/imago-images-bilder)
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Für einige Getränke gilt's, für andere nicht: das Einwegpfand. Doch das Durcheinander hat bald ein Ende. Zumindest größtenteils. So sieht das neue Pfandsystem ab Januar 2022 aus.

Sie wurden bereits im Juli dieses Jahres beschlossen: die Änderungen zum Verpackungsgesetz. Ein wichtiger Punkt darin ist die Pfandpflicht für nahezu sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen. Ab dem 1. Januar 2022 tritt das neue Pfandsystem in Kraft.

Aber was heißt das beim Einkauf und am Pfandautomaten in Discountern und Supermärkten? Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neuen Pfandregeln.

Welche Pfandregeln gelten bisher?

Bislang wird auf Einweg-Getränkeflaschen – aus Glas und PET – von

  • Mineralwasser
  • Erfrischungsgetränken (mit und ohne Kohlensäure)
  • Fruchtschorlen (mit Kohlensäure)
  • Bier
  • Biermischgetränken

ein Pfand von 25 Cent erhoben. Von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind allerdings Milchgetränke, Wein und Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Ebenso sind bestimmt alkoholische Mischgetränke wie Apfelwein und Cider, aber auch Energydrinks bisher noch pfandfrei.

Info
Seit dem 3. Juli 2021 gibt es aber bereits ein Pfand für Fruchtsäfte ohne Kohlensäure und einige alkoholische Mischgetränke.

Welche neuen Pfandregeln sind ab 2022 gültig?

Bisherige Ausnahmen von der Pfandpflicht, unter anderem für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen, fallen komplett weg. Einheitlich 25 Cent gilt für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern). Dazu zählen

  • Fruchtsäfte
  • Gemüsesäfte
  • Fruchtnektare
  • Smoothies
  • alkoholische Mischgetränke
  • Energydrinks
  • Cider (Apfelschaumwein)
  • Apfelwein

Zudem wird ein einheitliches Dosenpfand von 25 Cent erhoben. Das heißt, dass Kunden beim Einkauf von Einweg-Getränkeflaschen oder Getränkedosen an der Kasse 25 Cent mehr zahlen, diese aber am Pfandautomaten wieder zurückbekommen.

Die neuen Regeln betreffen sowohl Supermärkte wie Edeka, Kaufland und Rewe als auch Discounter wie Aldi, Lidl und Penny. Das Ziel der neuen Pfandpflicht: Kunden sollen gezielter auf Mehrwegflaschen aus Glas setzen.

Welche Ausnahmen von der Pfandpflicht gibt es?

Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

Für welche Getränke muss kein Pfand gezahlt werden?

Für Milch- und Milchmischgetränke, die in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen angeboten werden, wird weiterhin kein Pfand fällig. Es gilt eine sogenannte Übergangsfrist. Eine Pfandpflicht greift hier erst ab dem 1. Januar 2024.

Welche Getränkeverpackungen sind nicht betroffen?

Die Pfandpflicht gilt nicht für Getränkekartons. Kaufen Kunden zum Beispiel Fruchtnektare im Tetra Pak, müssen Sie kein zusätzliches Pfand zahlen. Der Grund: Tetra Pak gilt als umweltfreundlich, weil die Recyclingfähigkeit laut Experten besonders hoch ist.

Verwendete Quellen
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