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Ausgangssperre, Isolation, Quarantäne: Das bedeuten die Corona-Maßnahmen


Corona-Maßnahmen
Ausgangssperre, Ausgangsbeschränkung, Quarantäne: Was bedeutet das?

Von dpa, t-online, sms

Aktualisiert am 18.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Ausgangssperre in der Corona-Krise (Symbolbild): In Bayern durfte man nicht einmal alleine auf einer Parkbank verweilen.Vergrößern des BildesIsolation in der Corona-Krise: Es gibt klare Unterschiede zwischen Ausgangssperren und Quarantäne. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Angesichts immer noch hoher Infektionszahlen hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Doch wie unterscheidet sich etwa eine Quarantäne von der Ausgangssperre, was dürfen Sie wann noch tun?

Laut Grundgesetz scheint die Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands grenzenlos zu sein: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet", heißt es in Artikel 11. Doch natürlich gibt es Ausnahmen – wie bei Naturkatastrophen oder zur "Bekämpfung von Seuchengefahr".

Nun verschärfen Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen. Unter anderem ist in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner offenbar die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer (Luftlinie) rund um den Wohnort angedacht. Noch ist aber offen, ob diese Maßnahmen nur "geprüft" oder "angeordnet" werden sollen. Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus?

Inhalt des neuen Infektionsschutzgesetzes

Die rechtliche Basis, um die grundgesetzlich garantierte Bewegungsfreiheit im Notfall einzuschränken, liefert das im November erneut reformierte Infektionsschutzgesetz. Zu den hier erstmals formulierten Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie zählen neben der Maskenpflicht und einem Abstandsgebot auch "Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen".

"Immer dann, wenn Menschen aufeinandertreffen und sich austauschen, ist das Risiko einer Ansteckung besonders groß", heißt es in den Erläuterungen des Bundestages zum Gesetzentwurf. "Als notwendige Schutzmaßnahmen können Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum erforderlich sein (...)."

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch aus bestimmten Gründen erlaubt, etwa, um zu arbeiten und einzukaufen, aber auch für Sport oder Spaziergänge in kleinem Kreis.

Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkungen?

Das Wort "Ausgangssperre" kommt im Infektionsschutzgesetz so nicht vor, ist juristisch nicht klar definiert und lässt somit Interpretationsspielraum.

Grundsätzlich bedeutet eine Ausgangssperre in der Regel, dass die eigene Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Gründe sind vor allem berufliche und medizinische. Sport und Freizeit gehören nicht dazu.

Besonders schwere Einschränkungen von Grundrechten, wie Ausgangsbeschränkungen, sind laut Bundesregierung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel dann, wenn andere Maßnahmen nicht geholfen haben.

Quarantäne oder Isolation?

Im Rahmen der Corona-Maßnahmen gibt es zudem Quarantäne oder (Selbst-)Isolation. Auch diese beiden Begriffe sind zu unterscheiden. So erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass Isolation und Quarantäne die Verbreitung des Virus eindämmen sollen, indem Kontakte verringert werden.

Eine Isolation wird demnach von Behörden angeordnet, wenn jemand nachweislich an Corona erkrankt ist. Je nach Schwere der Erkrankung erfolgt die Isolation zuhause oder im Krankenhaus. Es gibt feste Kriterien dafür, wann die Isolation beendet wird. In der Regel ist das der Fall, wenn der Patient nicht mehr ansteckend ist.

Die Quarantäne hingegen ist zeitlich befristet und gilt für Menschen, bei denen der Verdacht einer Infektion naheliegt oder die das Virus verbreiten könnten. Das sind häufig Kontaktpersonen sowie Reiserückkehrer. Es wird unterschieden zwischen der behördlich angeordneten Quarantäne und der freiwilligen Selbstisolation.

Kontaktverbot oder Kontaktbeschränkung?

Bereits im Frühjahr galten in Deutschland Kontaktbeschränkungen, auch im Teil-Lockdown seit Anfang November gibt es ähnliche Maßnahmen. Die Grenzen zwischen Kontaktverboten und Kontaktbeschränkungen sind dabei fließend. Grundsätzlich bedeuten beide, dass die Kontakte, die jeder einzelne pflegt, begrenzt werden.

Beispielsweise gab es im ersten Lockdown in Nordrhein-Westfalen ein Kontaktverbot: Es durften sich nicht mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit treffen. Im Winter sind laut der bundesweiten Beschlüsse zwar immerhin bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, in einigen Regionen und vor allem in Hotspots gelten jedoch strengere Kontaktbeschränkungen.

Treffen sich mehr als die erlaubte Anzahl an Personen etwa zu einer größeren privaten Feier oder auch in der Öffentlichkeit, drohen Strafen, die je nach Bußgeldkatalog im jeweiligen Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen können. Das gilt sowohl bei Kontaktbeschränkungen als auch Kontaktverboten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Robert Koch-Institut
  • Bundesregierung "Zusammen gegen Corona"
  • Nachrichtenagentur dpa
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