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Einkaufen: Fünf Gründe, warum Sie Ihren Kassenbon kontrollieren sollten


Fünf Gründe, warum Sie Ihren Kassenbon kontrollieren sollten

Von t-online, agr

Aktualisiert am 25.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Streitthema Kassenbon: Eine neue Regel, die ab 2020 gilt, sorgt derzeit für Ärger. (Quelle: Glomex)
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Bei fast jedem Einkauf gibt es ihn dazu: den Kassenbon. Für viele ist er nur ein lästiges Stück Papier. Doch es gibt mehr als einen Grund, ihn genauer anzusehen.

Mitnehmen oder wegschmeißen: Wie mit Kassenbons umgegangen wird, ist Einstellungssache. Viele verlassen sich darauf, dass Scannerkassen alle Einkäufe richtig verrechnen. Doch es gibt einige Gründe, warum Sie Ihren Kassenbon kontrollieren sollten.

1. Artikel mehrfach verrechnet

Es passiert schneller als man glaubt: Ein Artikel wird irrtümlich zweimal über den Scanner gezogen. Oder der Kassenmitarbeiter verzählt sich und tippt die falsche Anzahl in die Kasse ein, wenn Sie mehrere Stücke desselben Produktes kaufen.

Wenn Ihnen der Fehler erst zu Hause auffällt, kann eine Reklamation problematisch werden, da es schwer ist zu beweisen, dass Sie Produkte nicht erhalten haben. Deshalb besser schon im Laden durchzählen, wie viele Produkte Sie im Einkaufswagen haben. Diese Zahl können Sie dann schnell mit den Positionen auf dem Kassenbon vergleichen.

2. Falscher Artikelpreis

Am Produktregal steht ein bestimmter Preis. Nachdem Sie die Ware gekauft haben, stellen Sie fest, dass der Preis auf dem Kassenbon ein anderer ist. Die Gesetzeslage ist klar: Der Preis auf dem Regal ist nicht bindend, er soll lediglich Kunden dazu auffordern, ein Angebot zu stellen.

Nehmen Sie das Produkt mit zur Kasse und beim Einscannen wird ein anderer Preis ausgewiesen, können Sie vom Kauf zurücktreten. Sie können jedoch nicht verlangen, das Produkt zum ausgeschilderten Preis zu bekommen. Aus Kulanzgründen kann das Unternehmen jedoch zustimmen, das Produkt zum ausgeschriebenen Preis zu verkaufen.

3. Prozente nicht abgezogen

Sie wollen ein Schnäppchen machen und kaufen einen Aktionsartikel. Erst später sehen Sie jedoch, dass Ihnen statt des Aktionspreises der reguläre Preis berechnet worden ist. Auch hier gilt: Sie haben keinen Anspruch auf den Aktionspreis.

Sie müssen jedoch die Ware auch nicht zum höheren, regulären Preis kaufen. Wenn Sie Kassenmitarbeiter auf den Fehler hinweisen, kann es sein, dass Sie aus Kulanz das Produkt zum günstigeren Preis bekommen.

4. Falsches Wechselgeld

Es ist meist kein böser Wille: Mitarbeiter sitzen den ganzen Tag an der Kasse und hantieren mit zum Teil großen Geldbeträgen. Da kann es passieren, dass es beim Herausgeben des Wechselgeldes zu Fehlern kommt.

Je länger Sie mit einer Reklamation warten, desto schwieriger wird es, einen Fehler nachzuvollziehen. Zählen Sie deshalb gleich nach dem Bezahlen das Wechselgeld nach und reklamieren Sie, wenn Sie Ungereimtheiten bemerken.

5. Ware umtauschen

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Kunden generell ein Umtauschrecht haben, wenn Sie eine Ware erwerben. Im stationären Handel gilt das nicht. Einige Händler haben diesbezüglich aber eigene Regeln und schreiben diese auch auf ihre Kassenzettel.

Außerdem kann ein Kassenbeleg hilfreich sein, wenn ein Produkt Mängel hat und Sie es deshalb reklamieren möchten. Dabei gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren für fehlerhafte Produkte.

Verwendete Quellen
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 145
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 151
  • Eigene Recherche
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