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Kuckuckskinder: Wann ein Vaterschaftstest erlaubt ist


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Kuckuckskinder: Eine Lebenslüge fliegt auf

dpa, t-online, Jenni Zwick

15.09.2011Lesedauer: 4 Min.
Speichelprobe: Ein Vaterschaftstest kann Klarheit bringen. (Bild: Imago)Vergrößern des BildesEin Vaterschaftstest kann Klarheit bringen. (Bild: Imago) (Quelle: imago-images-bilder)
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Ein Kuckuckskind großzuziehen, über Jahre angelogen und getäuscht zu werden, diese Vorstellung ist furchtbar und schmerzt. Sind die Zweifel einmal da und werden genährt durch eine andere Haar- oder Augenfarbe oder Aussagen von Bekannten wie: "Na, der sieht dir aber gar nicht ähnlich, ganz die Mama, oder?“ lassen sich diese Zweifel auch so schnell nicht wegwischen. Was können zweifelnde Väter tun? Ist ein Vaterschaftstest die Lösung? Wie läuft ein Anfechtungsverfahren und welche Rechte haben Sie, wenn ihre Zweifel bestätigt werden?

Seit 2008 ist es für deutsche Männer wesentlich einfacher, Zweifel an ihrer Vaterschaft zu überprüfen - ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Sowohl der mutmaßliche Vater als auch Mutter und Kind haben seither einen Anspruch darauf, die Abstammung auf legalem Wege zu klären. Sperrt sich eine Partei gegen den Vaterschaftstest, kann ein Familiengericht ein solches Gutachten veranlassen. Vorher war eine Überprüfung im Labor nur möglich, wenn alle Betroffenen zustimmten.

Das sagt die Härtefallregelung

Zum Schutz des Kindes gilt allerdings eine Härtefallregelung. In Ausnahmefällen kann die Überprüfung der Abstammung zumindest ausgesetzt werden - etwa bei einem pubertierenden Kind, das unter Magersucht leidet und vor der psychischen Belastung eines solchen Vaterschaftstests geschützt werden soll. Heimliche Gentests - etwa die Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes - erkennen Gerichte nicht als Beweismittel an.

Sperrt sich einer der Betroffenen gegen einen Test, blieb vor 2008 nur die sogenannte Anfechtungsklage. Ihr Nachteil: Ist ein Mann tatsächlich nicht der biologische Vater, verliert er sein Sorgerecht und das Kind seinen Unterhaltsanspruch.

Purer Zufall führt Alptraum ans Licht

Häufig sind die Zweifel von Vätern unberechtigt - doch manchmal eben auch nicht. Der Alptraum dieser Männer kommt häufig durch einen puren Zufall ans Licht. Es soll eine mögliche Erbkrankheit ausgeschlossen werden oder eine Knochenmarks- oder Organspende passt nicht, weil keine Verwandtschaft vorliegt. Es gibt zwar keine genauen Zahlen, wie viele Väter „fremde“ Kinder aufziehen, Schätzungen von der "Interessengemeinschaft für Abstammungsgutachten" in Dortmund gehen jedoch davon aus, dass jedes zehnte in Deutschland geborene Kind nicht vom angenommenen Vater ist. In Berlin, so mutmaßen Experten, könnte gar jedes fünfte Neugeborene ein Kuckuckskind sein. Eine britische Studie aus dem Jahr 2005 besagt, dass in Europa eine „Kuckuckskinder“-Rate von 3,7 Prozent bestehe. Ist der Verdacht bestätigt, bricht für die Väter eine Welt zusammen. Neben dem enttäuschten Vertrauen geht es für sie auch um viel Geld, da oft jahrelange Unterhaltsleistungen erfolgt sind.

Vaterschaftstest nicht gleich Vaterschaftstest

Die beruhigende Nachricht vorweg: Nur rund 20 Prozent der durchgeführten Vaterschaftstests bestätigen eine Scheinvaterschaft. Trotzdem ist die Zahl der durchgeführten Tests hoch. Pro Jahr werden etwa 10.000 bis 15.000 Tests von Gerichten zur Klärung in Auftrag gegeben. Eine Statistik, wie viele private Vaterschaftstests in Auftrag gegeben werden, gibt es nicht. Die Schätzung liegt bei etwa 40.000 bis 50.000 pro Jahr, mit oder ohne Einwilligung der Mutter oder des Kindes. Doch auch, wenn manche Väter so verzweifelt sind, dass sie heimliche Tests durchführen lassen, vor Gericht zählen sie nicht. Das neue Gendiagnostikgesetz vom April 2009 verbietet heimliche Vaterschaftstests sogar - wer sie durchführt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit bis zu 5000 Euro bestraft wird. Doch die Rechte der Väter wurden mit einem vorangegangenen Gesetz gestärkt. Um nicht jeden zweifelnden Vater in Konflikt mit dem Gesetz zu bringen, erleichterte der Bundestag mit dem "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" den Anspruch auf Vaterschaftstests. Das im April 2008 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig vom Willen der Mutter oder des (volljährigen) Kindes feststellen zu lassen. Die Rechte der Väter wurden gestärkt, da der Gesetzgeber die Frage, von wem ein Kind abstamme für eine Familie von existentieller Bedeutung ansah. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Zum Schutz des Kindes wurde allerdings eine Härtefallregelung eingebaut. So kann in Ausnahmefällen die Überprüfung der Abstammung ausgesetzt werden, wenn das betroffene Kind nicht der psychischen Belastung eines solchen Vaterschaftstests ausgesetzt werden soll.

Scheinväter auch Zahlväter?

Kinder sind teuer. Bis zum 18. Lebensjahr kommen nach Richtlinien der Düsseldorfer Unterhaltstabelle selbst bei Geringverdienern über 50.000 Euro zusammen. In vielen Fällen ist die Vater-Kind-Beziehung so stark, dass der Scheinvater den gezahlten Unterhalt nicht zurückfordert und Papa bleiben möchte. Doch manche Männer fühlen sich belogen und betrogen und brechen die Beziehung zum Kind ab - und fordern das geleistete Ziehgeld vom leiblichen Vater ein. Das geht erst, wenn aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist - dann erlischt die Vaterschaft und mit ihr die Unterhaltspflicht. Ein „neuer“ Vater muss festgestellt werden, der künftig und rückwirkend für sein Kind Unterhaltszahlungen leisten soll. Dem Scheinvater steht somit Anspruch auf einen sogenannten "Scheinvaterregress“ gegen den leiblichen Vater zu. Auch Unterhaltsleistungen, die dem Kind in Form von Wohnraum und Betreuungsleistungen gewährt wurden, werden dabei in Geld geschätzt.

Vater bleiben trotz negativem Test?

Eine weitere wichtige Änderung brachte das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" für Väter und Kinder. Bis dahin zerriss die Bindung des Scheinvaters und des Kindes. Der Vater verlor automatisch seine Rechte und Pflichten, wenn sich herausstellte, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes war. Auch für das Kind hatte dies dramatische Folgen. Es verlor den Unterhaltsanspruch, konnte sich nicht mehr über den Vater krankenversichert und hatte auch keine Ansprüche auf Waisenrente oder das Erbe. Mit der aktuellen Gesetzeslage bleibt es dem Mann überlassen, wie er auf ein negatives Testergebnis reagiert. Entscheidet er sich aufgrund der engen Beziehung dafür, Vater für das Kind zu bleiben, ist das problemlos möglich. Der Scheinvater kann die gesetzliche Vaterschaft aber auch aufheben, wenn sich im Verfahren herausstellt, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Dann stehen ihm keinerlei Rechte als Vater mehr zu, er muss aber auch keine Pflichten (zum Beispiel Unterhaltszahlungen) mehr erfüllen.

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