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Fuchs, Waschbär und Co.: Dürfen Sie Wildtiere in der Stadt füttern?


Wenn der Fuchs vor dem Haus sitzt
Dürfen Sie Wildtiere in der Stadt füttern?

Jeanne Plaumann

Aktualisiert am 08.08.2019Lesedauer: 4 Min.
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Fuchs mit Essensresten: In der Stadt haben Wildtiere ein leicht zugängliches, großes Nahrungsangebot.Vergrößern des Bildes
Fuchs mit Essensresten: In der Stadt haben Wildtiere ein leicht zugängliches, großes Nahrungsangebot. (Quelle: Reporters/imago-images-bilder)

Waschbären in der Mülltonne und Füchse im Vorgarten – Wildtiere fühlen sich in Städten immer heimischer. Wie Sie sich richtig verhalten, wenn Ihnen eines der Tiere über den Weg läuft.

In Städten leben seit Jahrzehnten nicht mehr nur Menschen und Haustiere. Immer häufiger wird von Wildtieren im Vorgarten oder auf dem Dachboden berichtet. Beim Umgang mit Waschbär, Fuchs und Co. sollten Sie beachten, dass es mitunter strenge Regeln gibt.

Erste Schritte bei der Begegnung mit einem Wildtier

Bei der Begegnung mit einem Wildtier kann die örtliche Wildtierhilfe oder die Wildtierberatung des Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kontaktiert werden. Diese können schnell erklären, was in der speziellen Situation zu tun ist. Häufig ist Ruhe bewahren und dem Tier eine Fluchtmöglichkeit offen lassen der einfachste Weg. Bei Wildschweinen gilt dies besonders, gerade wenn sie mit Ferkeln unterwegs sind.

Wenn Sie ein verletztes Wildtier finden oder im Ausnahmefall Gefahr von einem Tier ausgehen könnte, sollten Sie die Polizei rufen. Sie kann sich dann mit einem Förster oder Tierarzt besprechen und weitere Vorgehen klären.

Wichtig: Nicht alle scheinbar hilflosen, verwaisten Tiere benötigen menschliche Hilfe. Füchse zum Beispiel lassen ihre Jungen mitunter bis zu 24 Stunden alleine im Bau. Sie können die Situation mit ausreichend Abstand beobachten, aber den Tieren geht es meist gut. Falls Sie doch den Verdacht haben, dass mit einem Wildtier etwas nicht stimmt, können Sie Kontakt mit den Beratungsstellen aufnehmen.

Dürfen Wildtiere gefüttert werden?

In Deutschland ist es verboten, Wildtiere zu füttern. Diese Regelung gilt auch, wenn die Witterungsbedingungen schlecht sind. Die Höhe des Bußgelds für das illegale Füttern von Wildtieren beträgt je nach Bundesland bis zu 25.000 Euro.

Die in der Stadt ursprünglich fremden Tiere finden ohne großen Aufwand Futter. Dabei bedienen sich Waschbär, Fuchs und Marder auch immer wieder am Haushaltsmüll von Menschen. Nicht nur auf Grund der hohen Strafen sollten die Tiere nicht gefüttert oder angelockt werden. Auch weil sie durch diese Behandlung ihre Fluchtdistanz zum Menschen verlieren. Das führt dazu, dass sie sich immer näher an menschliche Lebensräume herantrauen und im Alltag der Menschen auch schnell zur Belastung werden können.

Dürfen Sie ein Wildtier mit nach Hause nehmen?

Wildtiere gehören in die Natur. Auch vermeintlich hilflose Tiere sollten deshalb nicht mit nach Hause genommen werden. "Säugetiere oder auch Vögel können in Menschenobhut 'fehlgeprägt' werden und mitunter Verhaltensauffälligkeiten entwickeln", sagt Naturschutzreferentin Katrin Koch von der Wildtierberatung des Nabu-Landesverbands Berlin zu t-online.de. "Vögel können durch Mangelernährung Gefiederschäden bekommen und haben dann kaum Überlebenschancen".

"Ein klassisches Beispiel ist auch das Mitnehmen von vermeintlich verlassenen Junghasen." Diesen Tieren fehlt das elterliche Vorbild und die Geschwister, von denen sie alle lebensnotwendigen Fähigkeiten lernen könnten. Koch weist darauf hin, dass diese Tiere eine "Auswilderung" möglicherweise nicht überleben.

Können Wildtiere ausgesetzt werden?

Manchmal können Tiere jedoch wieder an den Fundort zurückgebracht werden. Abhängig ist dies von der Tierart, dem Gesundheitszustand des Tieres und auch von der Fundsituation. Ästlinge (eben flügge gewordenen Jungvögel), junge Feldhasen und Marderwelpen gehören zu den Arten, die, wenn sie fälschlicherweise mitgenommen wurden, im besten Fall wieder geschützt am Fundort ausgesetzt werden können, stellt Koch fest. Danach sollten die Tiere in Ruhe gelassen werden. Die Elterntiere können ihre Jungen dort wiederfinden und -aufnehmen – im besten Fall sind sie am nächsten Tag verschwunden.

Junge Feldhasen sollten vor dem Aussetzen mit Erde oder Gras abgerieben werden – der menschliche Geruch hält Elterntiere sonst davon ab, ihre Jungen wieder anzunehmen. Waschbären hingegen dürfen in Deutschland nicht wieder ausgewildert werden, sondern müssen ihr Leben in einer Wildtierstation verbringen.

Jungvögel haben große Chancen, wieder ausgewildert zu werden – in vielen Städten gibt es spezielle Auffangstationen für schwache und kranke Vögel.

Im Notfall kann ein verletztes Tier auch durch den zuständigen Jäger oder einen Tierarzt von seinen Schmerzen erlöst werden. Bei Unsicherheiten, was zu tun ist, kann der Nabu oder das örtliche Forstamt telefonisch Hilfestellungen geben. Allein die Wildtierberatung des Nabu-Landesverbands Berlin beantwortet im Jahr 4.000 telefonische Anfragen von Bürgern.

Wildtiere mit ansteckenden Krankheiten

Seit einigen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit, sich beim Kontakt mit Wildtieren mit Tollwut anzustecken sehr gering. Durch große Impfkampagnen wurde die Krankheit größtenteils ausgerottet. Beim Kontakt mit Waschbären in Hessen können Infektionen mit Waschbärspulwurm auftreten, im restlichen Bundesgebiet ist die Ansteckungsgefahr gering.

Füchse hingegen können den Fuchsbandwurm und die Fuchsräude übertragen. Eine Ansteckung mit dem Wurm kann durch gründliches Händewaschen nach dem Kontakt mit einem Fuchs oder Dingen, die mit einem der Tiere in Kontakt waren, vermieden werden. Die Fuchsräude hingegen ist vor allem für Haustiere ein Problem. Eine Infektion kann mit vorbeugenden Impfungen verhindert werden.

Im Umgang mit Wildtieren ist grundsätzlich Vorsicht geboten, auch wenn die Tollwut als ausgerottet gilt. Im Zweifelsfall sollten Sie insbesondere bei verletzten Tieren die zuständigen Stellen benachrichtigen.

Wie Sie das eigene Grundstück sichern können

Um es Waschbären, Füchsen und Co. schwer zu machen, an Haushaltsabfälle zu gelangen, oder sich auf Dachböden einzunisten, können Sie Vorkehrungen treffen. Rechtlich gesehen ist dies die Aufgabe des Eigentümers. Die Stadt trifft bei diesen wild lebenden, herrenlosen Tieren keine behördliche Verantwortung. Das gilt ebenfalls für eventuelle Schäden, die durch die tierischen Untermieter entstehen.

So schützen Sie Haus und Grundstück gegen ungewollte Besucher:

  • Mülltonnen sicher verschließen – so können Waschbären trotz ihrer Kletterkünste nicht an Ihre Essensreste gelangen.
  • Hauswände und Regenrinnen mit glatten Blechabdeckungen versehen – damit keine Möglichkeit besteht, am Haus hochzuklettern.
  • Metallgitter auf dem Schornstein und Elektrozäune an Dächern installieren – falls eine Sicherung unten am Gebäude nicht möglich ist.
  • Katzenklappen verschließen oder einen Zutritt nur durch die Katze ermöglichen (beispielsweise durch ein Chip-Lesegerät in der Katzenklappe) – um Waschbären und Füchse auszusperren.
  • Außengehege von kleinen Haustieren gut sichern – ein eingegrabener Zaun, am Ende hochgebogen, hält die Wildtiere ab. Eine Abdeckung schützt zudem vor einem Einstieg von oben.

Grundsätzlich ist es in den meisten Bundesländern verboten, Fallen aufzustellen.

Wildtiere in der Stadt jagen?

Wildtiere in der Stadt, insbesondere Waschbären und Füchse, aber auch Wildschweine können den Menschen auf Dauer lästig werden. Dennoch ist die Jagd innerhalb der Stadt – in sogenannten befriedeten Gebieten – strengstens verboten. Die Jagdbehörden können in Extremfällen aber Ausnahmen genehmigen. Da das Jagen in der Stadt gefährlich für Mensch und Tier ist, ist dies nur Jägern mit einer Spezialausbildung erlaubt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Naturschutzbund Deutschland
  • Deutscher Tierschutzbund
  • StadtWildTiere Berlin
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