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Waschbär fangen: Was ist erlaubt?


Nicht ohne Genehmigung
Waschbär fangen: Was ist erlaubt?

hm (CF)

Aktualisiert am 01.08.2014Lesedauer: 2 Min.
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Auch wenn Sie das kleine, pelzige Tier in Ihrem Garten noch so sehr ärgert: Wenn Sie einen Waschbär fangen möchten, brauchen Sie zunächst eine Genehmigung. Das Tier zu töten macht ohnehin wenig Sinn. Warum das so ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Waschbär fangen: Nur mit Genehmigung

Auch wenn nach aktuellen Schätzungen mehr als 500.000 Waschbären in Deutschland leben und sowohl die einheimischen Vogelarten bedrohen als auch Schaden an Haus und Grund anrichten, dürfen Sie keinen Waschbär fangen oder töten. Durch dieses Gesetz soll vermieden werden, dass Grundstückseigentümer tierschutzwiderrechtliche Maßnahmen anwenden und zum Beispiel vergiftete Köder auslegen.

Der einzige Fall, in dem Sie einen Waschbär fangen dürfen, ist, wenn das Tier eine akute Gefahr darstellt oder als Überträger von Seuchen identifiziert werden kann. Das müssen Sie jedoch zunächst nachweisen. Unter bestimmten Bedingungen stellt die Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung aus, die es erlaubt, das Tier zu jagen oder zu töten. Jedes Bundesland hat hier unterschiedliche Regelungen.

Waschbär töten: Macht keinen Sinn

Ob Sie sich aber wirklich die Mühe machen, solch eine Sondergenehmigung zu erhalten, sollten Sie sich gut überlegen. Im Grunde macht es nicht viel Sinn, wenn Sie einen Waschbär fangen – weil bald neue auftauchen werden. Auf einer Fläche von 100 Hektar leben etwa 50 Waschbären. Zudem hat die Tierart eine nachhaltige Strategie, um Verluste auszugleichen und ihren Bestand zu sichern: Die Population passt sich an. Die Zahl der Jungen erhöht sich bei einer akuten Bestandsreduzierung.

Statt also die gefräßigen Tiere zu töten, sollten Sie Ihnen einfach keine Anreize bieten, sich in Ihrem Garten breitzumachen. Entsorgen Sie Abfälle gewissenhaft und gründlich, lassen Sie keine Lebensmittel draußen liegen und ernten Sie reifes Obst zeitnah ab.

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