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Halloween in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt? Öffnungszeiten der Geschäfte


Frust statt Party
Wie kann Halloween in Corona-Zeiten für Familien aussehen?

Von dpa-tmn, t-online, sah

Aktualisiert am 30.10.2020Lesedauer: 4 Min.
Halloween in Corona-Zeiten: Wichtig ist, dass Eltern ihren Kindern genau erklären, warum sie sich Sorgen machen oder was sie befürchten.Vergrößern des BildesHalloween in Corona-Zeiten: Wichtig ist, dass Eltern ihren Kindern genau erklären, warum sie sich Sorgen machen oder was sie befürchten. (Quelle: Silvia Marks/dpa-tmn-bilder)
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Feiern und Freunde treffen ist wegen der Corona-Pandemie gerade nicht so angesagt. Das gilt auch für Halloweenpartys am 31. Oktober. Wie kommen Familien damit klar – und welche Alternativen gibt es?

Keine Partys mit wilden Tanzeinlagen, keine Süßigkeiten-Sammelrunde durch die Nachbarschaft: Auch Halloween leidet unter der Corona-Pandemie. Was sonst am 31. Oktober gesetzt ist, fällt diesmal aus oder muss ganz anders aussehen. Tipps für Familien zu dieser Herausforderung.

Was ist an Halloween erlaubt?

Ein Verbot für Halloween-Umzüge gibt es nicht, aber es gelten natürlich die jeweiligen Kontaktbeschränkungen der Bundesländer. Auch wenn die gerade beschlossenen neuen drastischen Verschärfungen erst ab Montag gelten, gibt es hier bereits in vielen Bundesländern Einschränkungen. Außerdem gibt es in allen Bundesländern Appelle zum Verzicht auf das Umherziehen durch die Nachbarschaften.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) stellt sich dahinter. "Auch wenn das für Kinder und Jugendliche sehr traurig ist, aber Halloween, so wie sie es kennen, das geht in diesem Jahr nicht", sagte sie der Zeitung "Die Welt".

Warum sind Halloween-Umzüge so umstritten?

Ziel des Gangs durch die Nachbarschaft ist üblicherweise, bei möglichst vielen Häusern zu klingeln und dort Süßigkeiten zu ergattern – ein Szenario, das nicht zu den Ansteckungsgefahren passt. Selbst wenn Eltern ihre Kinder losschicken, dürften diese auf viele verschlossene Türen treffen – vernünftigerweise.

Was können Halloween-Fans stattdessen machen?

Mit ein bisschen Vorbereitung lassen sich Alternativen finden und umsetzen. Ein gruseliger Spaziergang ist auch im Familienkreis möglich: Die Kinder und auch die Eltern können sich verkleiden. Unterwegs können Gruselgeschichten erzählt oder vorgelesen werden. Eltern können auch wie bei einer Schatzsuche die begehrten Süßigkeiten vor dem Spaziergang verstecken und ihr Kind oder ihre Kinder suchen lassen.

Unter welchen Bedingungen ist eine Halloween-Tour trotzdem möglich?

Wer seinen Kindern den Spaß eines Halloween-Umzugs nicht verbieten will, sollte sich trotzdem streng an folgende Regeln halten:

  • Die Gruppen dürfen nur aus maximal zwei Haushalten bestehen.
  • Auch in Treppenhäusern ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
  • Die Maskenpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren. Eine Gruselmaske ist dabei nicht ausreichend.
  • Das Singen sollte man vermeiden und sich auf kurze Halloween-Sprüche beschränken.
  • Generell sollten nur gutverpackte Süßigkeiten angeboten werden und diese dann jeweils einzeln an die Kinder verteilt werden.

Sind Feiern zu Hause möglich?

Auch hier gelten die Kontaktbeschränkungen und die Regel, die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten. Aber auch eine Halloween-Party im reinen Familienkreis zu Hause kann eine Alternative sein.

Frust bei Teenagern: Wie Eltern reagieren sollten

Während sich jüngere Kinder nach der Absage einer Halloweenparty wohl leichter mit Alternativprogrammen begnügen, herrscht bei Teenagern vermutlich Frust. Und den werden Eltern mit Blick auf steigende Infektionszahlen wohl aushalten müssen, meint Familiencoach Kira Liebmann: "Die Enttäuschung ist verständlich, aber wenn Eltern eine Party nicht erlauben wollen, müssen sie da klar bei ihrer Linie bleiben." Wer erst hart bleibt und später einknickt, signalisiert sonst: "Wenn du nur lange genug wütest, kriegst du deinen Willen."

Sorgen genau erklären und fair bleiben

Wichtig ist, dass Eltern ihren Kindern genau erklären, warum sie sich Sorgen machen oder was sie befürchten – etwa, dass im Fall einer Ansteckung die Familie und Freunde in Quarantäne müssen. Zugleich sollten sie Alternativen anbieten: "Vielleicht laden die Kinder nur ein oder zwei Freunde nach Hause ein, und es gibt mit den anderen eine Online-Challenge, wer das gruseligste Gesicht geschminkt hat", schlägt Liebmann vor. Wichtig sei auch, dass für alle in der Familie die gleichen Regeln gelten: Wer die Klassenparty absagt, kann selbst fairerweise nicht zum Geburtstag der Nachbarn im großen Kreis gehen.

Gruselfilm statt Geistertour

Auch Gruselfilme und -serien können über eine Partyabsage hinwegtrösten, sollten aber kindgerecht sein. Denn mit Grusel und Spannung geht jedes Kind verschieden um, erklären Pädagogen auf der Website flimmo.de, einem Angebot des Vereins Programmberatung für Eltern, der Orientierungshilfen bei der Fernseherziehung anbietet.

Eltern sollten deswegen auf eine zum Alter passende Auswahl achten. Die Experten haben zu Halloween Filme und Serien zusammengestellt, darunter Angebote aus dem TV-Programm und von Streaming-Anbietern. Eltern sollten aber genau beobachten, wie viel Spannung ihr Kind verträgt und die Gruselgeschichten am besten gemeinsam anschauen.

Respekt vor verschlossenen Türen

Wenn Kinder und Jugendliche am Abend vor Allerheiligen trotzdem verkleidet durch die Straßen ziehen wollen, sollten sie damit rechnen, dass manche Türen wegen der Pandemie geschlossen bleiben. Wer einen Streich spielt, weil eine Tür nicht geöffnet wird, sollte es nicht übertreiben, warnt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Aus einem harmlos wirkenden Streich könne dann unbeabsichtigt eine Sachbeschädigung werden – etwa beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier, wenn es zu Kratzern im Lack führt. Auch wer nur mit einer Streiche spielenden Gruppe umherzieht, sich aber nicht an den Streichen beteiligt, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen werden, wenn es dabei zu Schäden kommt.

Halloween-Hygiene in Corona-Zeiten

Bei jedem Halloween-Streifzug gilt es zudem genau auf die regionalen Corona-Vorgaben zu achten, rät die Polizei. Unbedingt sollten die AHA-Regeln eingehalten werden – also Abstand halten, Hygienevorgaben beachten und eine Alltagsmaske tragen, wenn dies vorgegeben ist.

Sind die Geschäfte an Halloween geöffnet?

Gründsätzlich ja, allerdings gilt das nicht für alle Bundesländer. In der Tabelle finden sie alle offziellen Geschäftzeiten der Länder:

Bundesland Freitag, 30.10.2020 Halloween, 31.10.2020 Allerheiligen, 1.11.2020 Allerseelen, 2.11.2020
Baden-Würtemberg 0-24 Uhr 0-24 Uhr geschlossen 0-24 Uhr
Bayern 6-20 Uhr 6-20 Uhr geschlossen 0-24 Uhr
Berlin 0-24 Uhr 0-24 Uhr geschlossen 0-24 Uhr
Brandenburg 0-24 Uhr geschlossen geschlossen 0-24 Uhr
Bremen 0-24 Uhr geschlossen geschlossen 0-24 Uhr
Hamburg 0-24 Uhr geschlossen geschlossen 0-24 Uhr
Hessen 0-24 Uhr 0-24 Uhr geschlossen 0-24 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern 0-24 Uhr 0-24 Uhr geschlossen 0-24 Uhr
Niedersachsen 0-24 Uhr geschlossen geschlossen 0-24 Uhr
Nordrhein-Westfalen 0-24 Uhr 0-24 Uhr geschlossen 0-24 Uhr
Rheinland-Pfalz 6-22 Uhr 0-24 Uhr geschlossen 6-22 Uhr
Saarland 6-20 Uhr 6-22 Uhr geschlossen 6-20 Uhr
Sachsen 6-22 Uhr geschlossen geschlossen 6-22 Uhr
Sachsen-Anhalt 0-24 Uhr geschlossen geschlossen 0-24 Uhr
Schleswig Holstein 0-24 Uhr 0-24 Uhr geschlossen 0-24 Uhr
Thüringen 0-24 Uhr geschlossen geschlossen 0-24 Uhr
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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