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Schusswaffe gefunden: Das sollten Sie jetzt tun


Nicht einfach abgeben
Waffe gefunden: Das sollten Sie jetzt tun

dpa, Till Simon Nagel

Aktualisiert am 24.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Waffe: Wer den Fund unmittelbar meldet, hat auch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.Vergrößern des BildesWaffe: Wer den Fund unmittelbar meldet, hat auch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. (Quelle: M-Production/getty-images-bilder)
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Wenn Sie eine Schusswaffe unerwartet finden, sollten Sie vorsichtig sein. Sie könnte nicht nur geladen sein – auch bei falschem Vorgehen drohen Strafen.

Für die Finder ist es meist eine große Überraschung. Da löst man einen Haushalt verstorbener Verwandter auf und plötzlich steckt dort irgendwo eine Pistole oder eine andere Schusswaffe. Und jetzt? Was macht man nun mit dem manchmal in Lappen gewickelten und immer nach altem Öl duftenden Ding?

Im Zweifel sollten Sie immer die 110 anrufen. Besonders dann, wenn der Fund unerwartet kommt, man von Schusswaffen nichts versteht und im Haus keinerlei Waffen bekannt sind. Die Beamten kommen dann vorbei und stellen die Waffe vor Ort sicher. Wer den Fund unmittelbar meldet, hat auch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

Bloß nicht selbst abgeben

Eine Sache sollten Sie auf keinen Fall tun: Einfach die Waffe einpacken und damit zur nächsten Polizeiwache fahren. Was irgendwie naheliegend erscheint und gut gemeint ist, ist so ziemlich die schlechteste Lösung, eine gefundene Waffe loszuwerden.

Mal abgesehen davon, dass es aus verschiedenen Gründen nicht sehr klug ist, mit einer möglicherweise geladenen Waffe in eine Polizeistation zu marschieren: Waffen von A nach B zu transportieren, kann in Deutschland ernste rechtliche Folgen haben.

Denn nur wer eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen hat, darf diese auch im öffentlichen Raum bewegen. Und das schließt den Transport im Rucksack oder dem Kofferraum eines Autos ein. Wer entsprechend ohne so eine Erlaubnis das Fundstück zur Polizei bringt, macht sich strafbar. Die Polizei ist in solchen Fällen dann auch verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Ganz ungeahnte Konsequenzen

Im Falle einer Verurteilung drohen schlimmstenfalls ab sechs Monate Haft. Auch wenn Strafen in solchen Fällen selten sind, den Ärger erspart man sich lieber. Denn schon das Ermittlungsverfahren kann – je nach ausgeübtem Beruf – ernsthafte Probleme mit sich bringen.

Was auch vorkommt: Man ruft die Polizei an und wird gebeten, die Waffe im Kofferraum des Autos zur Wache zu fahren, wo sie die Polizei entgegennimmt. Auch davon ist abzuraten. Denn ungeachtet, was ein Polizeibeamter dazu sagt: Auch das Transportieren ist letztlich ein Führen der Waffe. Wer sich auf einen solchen falschen Rechtsrat der Polizei verlässt, ist dadurch im Falle des Falles vor Gericht nicht entlastet.

Jede Schusswaffe könnte geladen sein

Und es gibt noch auf ein anderes Risiko: Bei aufgefundenen Schusswaffen sollten Sie immer davon ausgehen, dass sie geladen und schussbereit sind. Und ob nun geladen oder nicht, gesichert oder nicht – das können Laien meist nicht ohne Risiko feststellen.

Mit so einer möglicherweise geladenen Waffe in der Tasche unterwegs zu sein, ist also nicht nur illegal, sondern schlicht gefährlich. Daher der Rat: Besser auch beim Auffinden schon auf Nummer sicher gehen und den Fundort absperren – besonders, wenn Kinder in der Nähe sind. Wer nicht sachkundig ist, lässt bis zum Eintreffen der Beamten besser die Finger vom Waffenfund.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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