t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
HomeLebenCorona-Krise

Corona-Pandemie und Bundestagswahl: Gilt die 3G-Regel auch im Wahllokal?


Schlagzeilen
Symbolbild für einen TextFrau verwechselt Haus mit Hotel – totSymbolbild für einen TextDiscounter hat unfreundlichstes PersonalSymbolbild für einen TextMotsi Mabuse passiert Mode-Panne
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Gilt die 3G-Regel auch im Wahllokal?

Von dpa
Aktualisiert am 26.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Stimmabgabe (Symbolbild): Um im Wahllokal das Kreuz setzen zu können, reicht das Tragen einer Maske.
Stimmabgabe (Symbolbild): Um im Wahllokal das Kreuz setzen zu können, reicht das Tragen einer Maske. (Quelle: Patrick Scheiber/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt mittlerweile: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Nun kursiert das Gerücht, diese Regel gelte auch für die Wahllokale bei der Bundestagswahl. Stimmt das?

Wenn die 3G-Regel etwa in Restaurants oder im Fitnessstudio gilt, müssen alle Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Wie sieht es aber beim Wählen aus?


Coronavirus: An diesen Orten lauert das größte Risiko


Behauptung: In Wahllokalen gilt 3G. Wer sich nicht daran hält, darf nicht wählen.

Bewertung: Falsch.

Das sind die Fakten

"Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich", teilt die Bundesregierung über ihren offiziellen Facebook-Kanal mit. Demnach können auch Ungeimpfte und Ungetestete am 26. September vor Ort ihre Stimmen abgeben.

Das geht auch aus den Corona-Verordnungen der Länder hervor: Im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa sind bei "öffentlichen Wahlen" keine 3G-Nachweise notwendig. In einem Informationsblatt antwortet die Landeswahlleiterin Berlin auf die Frage "Gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Wahllokal?" mit: "Nein, es besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer Maske."

Auch der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) beim Gang zur Urne gelten könne.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website