Gilt die 3G-Regel auch im Wahllokal?
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt mittlerweile: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Nun kursiert das Gerücht, diese Regel gelte auch für die Wahllokale bei der Bundestagswahl. Stimmt das?
Wenn die 3G-Regel etwa in Restaurants oder im Fitnessstudio gilt, müssen alle Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Wie sieht es aber beim Wählen aus?
Behauptung: In Wahllokalen gilt 3G. Wer sich nicht daran hält, darf nicht wählen.
Bewertung: Falsch.
Das sind die Fakten
"Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich", teilt die Bundesregierung über ihren offiziellen Facebook-Kanal mit. Demnach können auch Ungeimpfte und Ungetestete am 26. September vor Ort ihre Stimmen abgeben.
Das geht auch aus den Corona-Verordnungen der Länder hervor: Im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa sind bei "öffentlichen Wahlen" keine 3G-Nachweise notwendig. In einem Informationsblatt antwortet die Landeswahlleiterin Berlin auf die Frage "Gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Wahllokal?" mit: "Nein, es besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer Maske."
Auch der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) beim Gang zur Urne gelten könne.
- Nachrichtenagentur dpa