Aktuelle Zahl alarmiert Virus-Gefahr lauert auf Kreuzfahrtschiffen – was tun?
Ein sprunghafter Anstieg von Norovirus-Fällen auf Kreuzfahrtschiffen ist Thema für die US-Behörden. So können Sie sich schützen.
Millionen Menschen verreisen gern auf Kreuzfahrtschiffen. Doch aktuell scheint das Risiko wieder besonders hoch, sich auf einer solchen Reise mit dem Norovirus zu infizieren.
So berichtet die US-Gesundheitsbehörde CDC, dass es in den ersten Monaten des Jahres 2025 ungewöhnlich viele Norovirus-Ausbrüche auf Kreuzfahrtschiffen gab. Demnach wurden in diesem Jahr bereits zwölf Ausbrüche (Stand 14. Mai) erfasst – und damit schon fast so viele wie im gesamten Vorjahr. 2024 wurden 15 Ausbrüche von Magen-Darm-Erkrankungen registriert, bei denen nachweislich Norovirus die Ursache war, im Jahr davor 13.
- Norovirus: So lange ist man ansteckend
Neue Norovirus-Variante
Als eine mögliche Ursache für die hohe Zahl geben Experten an, dass die Grundimmunität in der Bevölkerung gegen eine relativ neue kursierende Norovirus-Variante noch niedrig ist. Insbesondere in den USA gab es zuletzt generell sehr viele Norovirus-Infektionen.
Auf der "Queen Mary 2" hatte es den CDC-Daten zufolge zum Beispiel im März einen Ausbruch gegeben. 266 der 2.538 Passagiere (elf Prozent) wurden als erkrankt erfasst.
Norovirus
Wer am Norovirus erkrankt, leidet unter heftigem Erbrechen und starken Durchfällen, sodass es schnell zu einem bedenklichen Flüssigkeitsverlust kommen kann. In den meisten Fällen kommen auch Fieber, Kopfschmerzen und Schwäche hinzu.
Noroviren sind weltweit verbreitet und für einen Großteil der Magen-Darm-Erkrankungen bei Erwachsenen verantwortlich. Besonders häufig betroffen sind Kinder unter fünf sowie Menschen über 70 Jahren.
Noroviren werden über den Stuhl und das Erbrochene der Erkrankten ausgeschieden und sind hochinfektiös. Die meisten Menschen infizieren sich über den Kontakt mit kontaminierten Flächen, aber auch Speisen oder Getränke können infektiös sein. Die Viren können auch durch die Luft über feinste Tröpfchen übertragen werden.
Führen Passagierrekorde zu hohen Norovirus-Zahlen?
Das Norovirus wird seit Langem mit Kreuzfahrten in Verbindung gebracht: Kreuzfahrtschiffe bieten über die tägliche Nutzung von Gemeinschaftsanlagen durch Tausende Menschen ideale Voraussetzungen für die Verbreitung.
Eine genaue Begründung für die aktuellen Zahlen hat das CDC eigenen Aussagen zufolge aber nicht gefunden. Die Experten vermuten, dass auch die Rekordzahlen bei den Passagieren eine Ursache sein könnten. Seit 2006 waren die Infektionszahlen stetig zurückgegangen. Während der Covid-19-Pandemie hatte es gar keine Ausbrüche, aber eben auch nur sehr wenige Kreuzfahrten und reduzierte Passagierzahlen gegeben. Nun schnellt die Zahl der Reisenden wieder nach oben.
Was können Sie tun, um auf einer Kreuzfahrt nicht zu erkranken?
Da das Norovirus hochansteckend ist, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig, um sich vor einer Infektion zu schützen. Das gilt in besonderem Maße auf einem Kreuzfahrtschiff, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben.
Die wichtigste Regel: Händewaschen. Insbesondere, wenn Sie öffentliche Toiletten genutzt haben, sollten Sie Ihre Hände gründlich mit Seife und warmem Wasser reinigen.
Handdesinfektionsmittel reichen hingegen häufig nicht aus, um alle Viren abzutöten. Achten Sie deshalb beim Kauf solcher Mittel auf die Beschreibung: Einige Hersteller weisen dezidiert darauf hin, dass ihre Produkte auch gegen Noroviren wirken.
Können Sie bei einem Ausbruch Geld zurückverlangen?
Ein Virus-Infekt hat Ihre Reise stark beeinträchtigt, und Sie wollen, dass jemand dafür geradesteht? Wenn der Urlaub durch einen Norovirus-Ausbruch beeinträchtigt wurde, können Reisende den Reisepreis mindern. Dies ist nach § 651m BGB möglich. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung, wie z. B. Quarantänezeiten, entfallene Leistungen oder Einschränkungen im Bordbetrieb.
Bei erheblicher Beeinträchtigung, die durch den Ausbruch verursacht wurde, kann auch Schadensersatz (§ 651n BGB) verlangt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Reisende aufgrund einer Infektion mehrere Tage in ihrer Kabine isoliert waren und dadurch der Urlaub stark beeinträchtigt wurde.
Bei gravierenden Fällen, wie einem anhaltenden Ausbruch ohne Aussicht auf Besserung, kann eine Kündigung des Reisevertrags gerechtfertigt sein (§ 651l BGB). In diesem Fall muss der Reiseveranstalter für die Rückreise sowie die Rückzahlung nicht genutzter Leistungen aufkommen.
- Nachrichtenagentur dpa
- reiserecht-anwaltskanzlei.de: "Norovirus auf dem Kreuzfahrtschiff – Welche Rechte haben Reisende?"
- rki.de: "Norovirus-Gastroenteritis / RKI Ratgeber"