Hier bleibt die Maske vorerst Pflicht
In diesen Tagen fĂ€llt in fast allen BundeslĂ€ndern die Maskenpflicht fĂŒr Einkauf oder Freizeit. Trotzdem gibt es noch einige GeschĂ€fte oder auch Freizeiteinrichtungen, die den Mund-Nasen-Schutz weiterhin verlangen.
Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern greifen zunĂ€chst noch hĂ€rter durch: Dort gilt eine landesweite Hotspot-Regelung und die Maskenpflicht gilt weiterhin groĂflĂ€chig. In allen anderen BundeslĂ€ndern ist die Maskenpflicht in SupermĂ€rkten oder GeschĂ€ften, in Hotels oder Theater, Kinos, Museen entweder bereits am 1. oder 2. April gefallen oder die Abschaffung der MaĂnahme folgt ab 3. April.
Letztlich liegt das Hausrecht allerdings bei den einzelnen Handelsketten oder Inhabern, sie können entscheiden, ob in ihren GeschĂ€ften oder Freizeiteinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Einige haben sich dafĂŒr entschieden, der GroĂteil jedoch dagegen.
Maskenpflicht fĂ€llt bei groĂen Supermarktketten
WĂ€hrend die groĂen Supermarkt- und Discounter-Gruppen wie Aldi, Lidl, Penny, Kaufland und Rewe bereits angekĂŒndigt haben, die Maskenpflicht je nach Vorgabe im jeweiligen Bundesland abzuschaffen oder aber sich nach den Vorgaben zu richten, sobald sie feststehen, gilt die Edeka-Gruppe als Sonderfall.
Viele Filialen sind inhabergefĂŒhrt und können so einzeln ĂŒber die MaĂnahmen im jeweiligen Markt entscheiden. Allerdings kĂŒndigte Edeka ebenfalls an, die Maskenpflicht nicht grundsĂ€tzlich aufrechtzuerhalten. "Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen", wird eine Sprecherin von der Nachrichtenagentur dpa zitiert.
Dennoch wollen einige wenige EinzelhÀndler beispielsweise in Nordrhein-Westfalen an der Maskenpflicht festhalten. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Nordrhein unter 400 EinzelhÀndlern. 17 Prozent der HÀndler gaben an, eine hauseigene Maskenpflicht durchsetzen zu wollen. Rund 44 Prozent wollen die Maskenpflicht zumindest unter den Mitarbeitern beibehalten.
Der SWR hat zudem einen kleinen inhabergefĂŒhrten Supermarkt in Heidelberg gefunden, in dem die Maskenpflicht weiterhin gelten soll. Das Stammpublikum sei Ă€lter und die LadenflĂ€che so klein, hat der Inhaber gegenĂŒber SWR erklĂ€rt.
Viele Gastronomen, Kultureinrichtungen und Apotheken bleiben bei Maskenpflicht
Wie der RBB berichtet, halten in Berlin viele Hotels und GaststĂ€tten an der Maskenpflicht fest. "Die Inzidenzen sind gewaltig hoch, deswegen sind die Hotels und GaststĂ€tten in der Frage, wie sie mit dem Wegfall der Maskenpflicht umgehen wollen, gespalten", wird Thomas Lengfelder, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Berliner Hotel- und GaststĂ€ttenverbandes Dehoga zitiert. Etwa die HĂ€lfte der Betriebe wolle die Maskenpflicht zunĂ€chst beibehalten.
Auch in den Berliner Apotheken solle die Maskenpflicht weiterhin gelten, sagte der Sprecher des Berliner Apotheker-Vereins, Stefan Schmidt, dem RBB. Unter anderem eine Reihe von Berliner Kulturinstitutionen hat ebenfalls bereits erklĂ€rt, an der Maskenpflicht festhalten zu wollen. Dazu zĂ€hlen zum Beispiel die drei OpernhĂ€user der Stadt, das Deutsche Theater, die SchaubĂŒhne, das Berliner Ensemble und das Humboldt Forum. Im Rahmen des sogenannten Hausrechts ist es möglich, weiter auf der Maskenpflicht zu bestehen.
Auch in Fitnessstudios galt bisher eine Maskenpflicht, das könnte sich jetzt ebenfalls Ă€ndern. Wie der SWR berichtet, spricht der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen keine Empfehlungen dazu aus. Die Fitnessstudios wĂŒrden allerdings vorsichtig agieren und zumindest den Mitarbeitern das Tragen von Masken empfehlen.
Einheitliche Maskenpflicht bleibt in einigen Bereichen
Und auch bundesweit bleibt die Maskenpflicht im Rahmen der BasisschutzmaĂnahmen in einigen Bereichen weiterhin bestehen â unabhĂ€ngig von Hausrecht oder individuellen Entscheidungen. Das ist unter anderem der Fall in KrankenhĂ€usern, Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen, Justizvollzugsanstalten und dem ĂPNV.
Ebenfalls bundesweit bestehen bleibt die Maskenpflicht zudem im Fern- und Flugverkehr: Wer Fernbusse, ZĂŒge oder den Flieger nutzt, muss sowohl an Bord als auch an Haltestellen oder Bahnhöfen und FlughĂ€fen weiterhin eine Maske tragen.