Verspätung und Co. Zugausfall: So kommen Sie an eine Entschädigung von der Bahn
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wenn Ihr Zug unpünktlich abfährt oder gar ganz ausfällt, können Sie eine Entschädigung bei der Bahn geltend machen und sich Ihr Geld erstatten lassen. Ihre Ansprüche sind dabei genau geregelt. Lesen Sie, worauf es dabei ankommt.
In diesen Fällen steht Ihnen eine Entschädigung bei der Bahn zu
Bei einer Unpünktlichkeit oder einem Zugausfall haben Sie 12 Monate Zeit, eine Entschädigung bei der Bahn zu beantragen und auf Ihr Geld zu pochen. Dazu steht ein spezielles Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung.
Hat die Bahn mehr als eine Stunde Verspätung, stehen Ihnen 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt zu. Bei 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Wenn Ihr Ticket vom Schaffner nicht entwertet wurde, beispielsweise weil Sie die Fahrt gar nicht angetreten haben, sollten Sie damit unbedingt zum DB-Service-Point im Bahnhof gehen, um sich die Verspätung betätigen zu lassen. Entwertete Fahrkarten werden Ihnen allerdings schneller erstattet.
Darüber hinaus stehen Ihnen unter Umständen weitere Hilfeleistungen, wie Essen, Getränke und eine Hotelübernachtung zu.
Wann bekommen Sie keine Entschädigung bei der Bahn?
Kein Geld bekommen Sie, wenn der Zug aufgrund höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen) oder Fremdverschulden (wie Selbstmord oder Vandalismus) unpünktlich ist. Das gilt auch, wenn Sie die Bahn durch eigenes Fehlverhalten versäumt haben. Starker Schneefall oder schlechtes Wetter allein stellen aber noch keine höhere Gewalt dar.