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Rauchverbot auf dem Oktoberfest: So ist es geregelt


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Rauchverbot auf dem Oktoberfest: So ist es geregelt

kg (CF)

Aktualisiert am 05.09.2012Lesedauer: 2 Min.
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Rauchen ist auf dem Oktoberfest nur im Außenbereich, wie hier bei der Fischer-Vroni, gestattet.Vergrößern des Bildes
Rauchen ist auf dem Oktoberfest nur im Außenbereich, wie hier bei der Fischer-Vroni, gestattet. (Quelle: Michael Westermann/imago-images-bilder)

Nicht nur in Restaurants und Discos herrscht in Bayern ein Rauchverbot für Gäste. Auch auf dem Oktoberfest ist das Qualmen in den Zelten untersagt. Was genau die Regeln besagen, erfahren Sie hier.

Rauchverbot in Oktoberfestzelten

Bereits seit 2010 verbietet das Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen in den Zelten des Oktoberfests. Darüber entschied die bayerische Bevölkerung selbst bei einem Volksentscheid, der auch das Rauchverbot für Gaststätten und Diskotheken festlegte. Jeder Wirt muss seitdem selbst dafür sorgen, dass sein Zelt rauchfrei bleibt, sonst droht ihm eine Strafe durch die Stadtverwaltung München.

„Wer das nicht einhält, riskiert sein Zelt und seine Existenz in der Gastronomie", warnt SPD-Fraktionschef Alexander Reissl in einem Bericht der Abendzeitung München (AZ). Gäste trifft es beim Verstoß der Regel dagegen nicht ganz so schlimm, denn bisher werden sie nicht zur Kasse gebeten. Wer allerdings erwischt wird, kann rausfliegen und ein Zeltverbot erhalten.

Regelung beim Verlassen des Zelts

Im Jahr 2012 war für einige Monate nicht sicher, ob auch Raucher, die vor den Pforten des Zeltes eine Zigarettenpause machen, mit Konsequenzen zu rechnen hätten. Wiesenwirte planten auf Anraten der Stadt, den Besuchern, die das Zelt zum Rauchen verlassen wollten, an besucherstarken Tagen die Rückkehr zu verwehren. Ein Grund dafür sei das erhöhte Sicherheitsrisiko gewesen – die Raucher hätten in den Jahren davor die Fluchtwege blockiert.

Mittlerweile gibt es allerdings Entwarnung für alle Tabakfreunde: Gäste, die wegen des Rauchverbots eine Raucherpause vor der Tür machen, erhalten auch in Zukunft Einlassmarken, die ihnen erlauben, das Zelt wieder zu betreten. „Wir haben uns noch mal mit der Stadt zusammengesetzt“, so Wirte-Sprecher Toni Roiderer. „Einlassmarken gibt es weiterhin, aber die Wirte müssen darauf achten, dass Fluchtwege freigehalten werden.“ Viele Wirte haben ihre Bierzelte mittlerweile auch um einen Raucherbereich ergänzt.

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