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In die Schweiz auswandern: Krankenversicherung ist Pflicht

mk (CF)

Aktualisiert am 13.06.2013Lesedauer: 3 Min.
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Wer in die Schweiz auswandern will, sollte wissen, dass er in seiner neuen Heimat eine Krankenversicherung abschließen muss. Das gilt auch dann, wenn Sie in der Heimat noch über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. Entscheidend für eine Grundversicherung in der Schweiz ist der Wohnsitz.

Wohnsitz in der Schweiz: Pflicht zur Krankenversicherung

Wer in die Schweiz auswandern will, meldet in dem Alpenland natürlich auch einen Wohnsitz an. Dieser verpflichtet Sie dazu, eine Krankenversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse abzuschließen. Das schreibt das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor und gilt für alle Familienmitglieder, die mit Ihnen in die Schweiz auswandern.


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Bei welcher Krankenkasse Sie die Versicherung abschließen, steht Ihnen frei – wichtig ist allein, dass Sie über einen Grundversicherungsschutz verfügen, der für einen Teil der Kosten der meisten medizinisch notwendigen Behandlungen aufkommt. Der Abschluss weiterer Zusatzversicherungen ist hingegen freiwillig. (In die Schweiz auswandern: Das sollten Sie beachten)

In die Schweiz auswandern: Gesetzliche Bestimmungen

Wenn Sie in die Schweiz auswandern, erhalten Sie als EU-Bürger für Ihren Aufenthalt in der Regel eine B-Bewilligung für fünf Jahre und anschließend eine unbefristete C-Bewilligung. Mit diesen geht die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung in der Schweiz einher. Sie haben hierfür eine Frist von maximal drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Wohnsitz anmelden.

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Verpassen Sie diese Frist, entfällt die freie Wahl der Krankenkasse und die verantwortliche Behörde teilt Sie einer beliebigen Krankenkasse zu, die eventuell höhere Prämien kassiert als andere Anbieter.

Wer zunächst noch nicht in die Schweiz auswandern will, sondern als Grenzgänger im Alpenland arbeitet, dem steht es frei, in welchem Land er seine Krankenversicherung abschließt. Wichtig ist aber auch hier: Teilen Sie den Behörden rechtzeitig Ihre Entscheidung mit. Andernfalls weisen Sie diese nach einer dreimonatigen Frist ebenfalls automatisch einer Schweizer Krankenkasse zu – auch wenn Sie noch in Deutschland versichert sind. (Auswandern für die Karriere: Arbeiten im Ausland)

Welche Leistungen deckt die Schweizer Grundversicherung ab?

Wenn Sie in die Schweiz auswandern und eine Grundversicherung abschließen, decken alle Krankenversicherungen die gleichen Leistungen ab. Dennoch kann sich die Höhe der Versicherungsprämie unterscheiden. Übernommen wird unter anderem ein Teil der Kosten für einen zeitlich unbeschränkten Aufenthalt im Krankenhaus, egal ob die Ursache eine Krankheit oder ein Unfall war. Außerdem werden Behandlungen von Ärzten übernommen, sowie kassenpflichtige Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden.

Im Grunde ähneln die Leistungen sehr denen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen – mit dem Unterschied, dass Sie immer einen gewissen Eigenanteil zahlen müssen.

Wichtig: Damit die Krankenversicherung für die Kosten aufkommt, müssen die Leistungen in dem Kanton erbracht werden, in dem Ihr Schweizer Wohnsitz liegt. Andernfalls müssen Sie selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nur für Notfälle oder medizinische Leistungen, die ausschließlich in anderen Kantonen erbracht werden können.

Wer Wert auf ein Einzelzimmer oder freie Arztwahl bei einem Krankenhausaufenthalt legt, sollte wie in Deutschland entsprechende Zusatzversicherungen abschließen. Gleiches gilt für viele Zahnarztleistungen, weshalb sich hier ebenfalls eine Zusatzversicherung empfiehlt. Informieren Sie sich für die genauen Leistungen am besten direkt bei den Schweizer Krankenkassen. (Checkliste zum Auswandern: Erfüllen Sie die Voraussetzungen?)

Was kostet die Schweizer Krankenversicherung?

Wenn Sie in die Schweiz auswandern, zahlen Sie für die Grundversicherung jährlich 300 Schweizer Franken (CHF) als Grundbetrag, das sogenannte ordentliche Franchise. Dies entspricht etwa 240 Euro (Stand Mai 2013). Dieser Betrag fällt nur für Erwachsene ab 18 Jahren an. Hinzu kommt ein Selbstbehalt von zehn Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten, der jedoch bei 700 CHF (560 Euro) gedeckelt ist; bei unter 18-Jährigen bereits bei 350 CHF (280 Euro).

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