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E-Bikes: Was dürfen sie und was ist verboten?


Bergurlaub mit E-Bikes
Was dürfen Sie als Elektroradfahrer und was ist verboten?

Simone F. Lucas/SRT

30.07.2018Lesedauer: 4 Min.
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Rundwanderweg am Sellajoch: Um den Plattkofel und Langkofel kann man auch gut mit dem Rad fahren.Vergrößern des Bildes
Rundwanderweg am Sellajoch: Um den Plattkofel und Langkofel kann man auch gut mit dem Rad fahren. (Quelle: Armin Herb/SRt)

Mit E-Bikes machen Sie (Fahrrad-)Urlaub mit elektrischem Rückenwind. Doch die motorisierten Räder sind nicht auf allen Straßen und Wegen in Ferienorten erwünscht. Oft heißt es: Durchfahrt verboten!

Radfahren liegt voll im Trend. Noch hipper ist das E-Biken. Keine Region, die sich nicht damit schmückt, dass sie Elektroräder zum Ausleihen anbietet. Jede Menge Events zum Thema E-Bike finden statt – vor allem in den Bergen. Doch gerade da gibt es auch Probleme mit den Elektrorädern, die es möglich machen, "mit einem Lächeln den Berg hinaufzufahren", wie Claus Fleischer von Bosch eBike-Systems erklärt. Wir geben Antworten auf einige wichtige Fragen.

Wozu braucht es E-Mountainbikes in den Bergen?

Für Norman Bielig, Mitglied des Lehrteams im Deutschen Alpenverein, ist das E-Mountainbike (kurz: E-MTB) eine wesentliche Weiterentwicklung des Muskel-Mountainbikes – vergleichbar mit dem technologischen Sprung von Wählscheibe zu Smartphone. Die Motorverstärkung beim Bike sorge für einen niederschwelligen Einstieg in den Sport, der laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gut für die Gesundheit ist.

Ein anderer Aspekt ist die Umweltfreundlichkeit, wie Monika Echtermeyer vom Fahrradverleih movelo Allgäu-Schwaben betont. Durch den Umstieg auf E-Bikes ließen sich viele Autofahrten ersetzen. Das ist ein Argument, das auch der Zweirad-Industrieverband (ZIV) gerne ins Rennen führt.

Was ist ein E-Bike?

Da gehen die Definitionen auseinander. Der Alpenverein etwa versteht unter E-Bike nur Pedelecs (Pedal Electric Cycles), also Räder, bei denen der Fahrer lediglich dann durch den Elektroantrieb unterstützt wird, wenn er selbst in die Pedale tritt – und das nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Es gibt allerdings auch die schnellen Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern abgeschaltet wird.

Diese S-Pedelecs brauchen laut ZIV ein Versicherungskennzeichen. Für den Fahrer, der eine Fahrerlaubnis der Klasse AM haben muss, besteht Helmpflicht. Und dann wären da noch "E-Bikes im engeren Sinn", vergleichbar mit einem Elektromofa, die sich mit Hilfe des Elektroantriebs per Drehgriff oder Schaltknopf fahren lassen, auch ohne dabei in die Pedale zu treten, so der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). David Eisenberger vom ZIV gibt allerdings zu bedenken, dass solche E-Bikes mit Gasgriff Seltenheitswert haben.

Was darf ein Elektrorad?

Normale Pedelecs dürfen Radwege und ausgewiesene Trails in den Bergen nutzen. In Österreich baut der Alpenverein für diese Elektroräder sogar eigene Trails, die nach Schwierigkeitsgrad markiert sind, erklärt Paco Wrolich, Radkoordinator der Kärnten Werbung und mehrfacher Tour-de-France-Teilnehmer. Blau für leichte, rot für mittelschwere und schwarz für schwere Wege.

Auf welchen Wegen sind S-Pedelecs verboten?

S-Pedelecs sind verkehrsrechtlich als Leichtkrafträder eingestuft. Viele der mit dem Fahrrad üblichen Wege und Abkürzungen darf man mit dem schnellen E-Rad nicht benutzen, zitiert der ADFC Anwältin Franziska Klöpf vom Verkehrsberater bikeright: "Dazu zählen in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen und auch Feld- und Waldwege mit dem 'Durchfahrt verboten'-Schild." Selbst mit ausgeschaltetem Motor dürften die schnellen Bikes dort nicht gefahren werden – und grundsätzlich nicht auf Radwegen.

Für ZIV-Mann Eisenberger ist das ein Ärgernis. Seiner Meinung nach sollten Kommunen die Möglichkeit haben, S-Pedelecs auf Radwegen zumindest außerhalb der Städte zuzulassen – womöglich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Denn auf Landstraßen seien S-Pedelec-Fahrer extrem gefährdet, weil sie von Autofahrern nicht als schnelle Verkehrsteilnehmer identifiziert würden. In den Bergen lehnt der DAV E-Mountainbikes mit verstärktem Motor grundsätzlich ab, betont Vizepräsident Roland Stierle. Auf Downhill-Trails im Gelände von Skipisten habe man aber keinen Einfluss.

Kann man ein normales Pedelec auch tunen?

David Eisenberger vom ZIV warnt vor solchen Eingriffen, mit denen man sich strafbar mache. Zwar dürfe das fürs Tunen notwendige Chip-Set verkauft werden. Wer sich allerdings mit so einem aufgerüsteten Pedelec in den Straßenverkehr begebe, erfülle gleich mehrere Straftatbestände und gefährde sich selbst, weil die Räder oft nicht auf höhere Geschwindigkeiten ausgerichtet sind: "Sie machen aus einem Fahrrad eine Maschine, und das dürfen Sie nicht einfach so."

Wie lassen sich Kollisionen mit Wanderern vermeiden?

Vor allem in den Bergen kann es auf engen Wegen zu Unfällen mit Bergwanderern kommen. Hans Peter Mair, Geschäftsbereichsleiter Alpine Raumordnung beim DAV, betont, der DAV sei "Wegehalter" in den Bergen und übernehme auch die Verkehrssicherungspflicht für seine Wege. Man sehe sich in der Verantwortung, für vernünftige Konzepte zu sorgen.

Auch an Routenempfehlungen wie beim "Skibergsteigen umweltfreundlich" sei gedacht. Schließlich gelte es "die einzigartige Natur und den Zugang zu ihr zu erhalten". Für den Alpenverein gelte aber: "Der Wanderer hat immer Vorrang." ZIV-Mann Eisenberger betont: "Wir kämpfen generell für ein Miteinander der touristischen Teilnehmer." Mit einem Bike-Booklet, das auf dem Mountainbike-Tourismusforum in Oberstaufen Anfang Juni 2018 vorgestellt wurde, soll für gegenseitige Rücksichtnahme geworben werden.

Wie steht es mit der Haftung etwa von Grundeigentümern und Älplern?

Da scheint noch vieles unsicher. "Für ein dringend nötiges Radwege-/Mountainbike-Konzept auf Landkreis-, Regions- oder Landesebene ist eine Klärung der haftungsrechtlichen Fragen dringend erforderlich", sagt Monika Echtermeyer. Älpler und Grundstückseigentümer seien durch eine Rechtsprechung, die ihnen Haftung und Zahlungspflichten auferlegt, verunsichert und lehnten ein Mitwirken oft ab. "Wenn Landkreise und/oder die Staatsregierung über eine Versicherungsübernahme ähnlich wie in Kärnten klarstellen würde, dass Grundstückseigentümer keinerlei Haftung für markierte Radwege zu befürchten haben, könnten runde Tische tatsächlich erfolgreich arbeiten und realitätsnahe, alltagstaugliche Konzepte entwickeln."

Warum gibt es Ladestationen nicht auf allen DAV-Hütten?

Die Akkus halten zwar immer länger. Aber E-Bikes bleiben auf Ladestationen angewiesen. Grundsätzlich kann jeder DAV-Hüttenwirt selbst entscheiden, ob er eine Ladestation anbieten möchte, sagt DAV-Vizepräsident Stierle: "Viele Mitglieder wollen das nicht und viele Wirte ebenso wenig." Der Alpenverein könne sich auch nur dort Ladestationen vorstellen, wo genügend Energie vor Ort (Wind, Wasser, Photovoltaik) zur Verfügung stehe.

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
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