t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Pilotenstreik: Ansprüche gegen Ryanair geltend machen


Musterbriefe verfügbar
Pilotenstreik: Wann Sie Ansprüche gegen Ryanair geltend machen können

Von dpa-afx
08.08.2018Lesedauer: 1 Min.
Passagiere am Check-in-Schalter von Ryanair: Mitten in der Ferienzeit wollen beim Billigflieger Ryanair die Piloten streiken.Vergrößern des BildesPassagiere am Check-in-Schalter von Ryanair: Mitten in der Ferienzeit wollen beim Billigflieger Ryanair die Piloten streiken. (Quelle: Bernd Settnik/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Am Freitag beginnt der Pilotenstreik bei Ryanair jetzt auch in Deutschland. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben – und stellen Musterbriefe zur Verfügung.

Reisende, die vom Streik beim Billigflieger Ryanair betroffen sind, sollten unbedingt Entschädigungsansprüche bei ausgefallenen oder stark verspäteten Flügen geltend machen. Dies erklärt die Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Luxemburg, Karin Basenach. Das EVZ stelle Musterbriefe zur Verfügung, die "für jede Art von Personalstreiks bei Fluggesellschaften genutzt" werden könnten.

Streik ist nicht immer ein "außergewöhnlicher Umstand"

Erst am 18. Juli hatte ein luxemburgisches Gericht zwei Passagieren der Lufthansa Entschädigungen von jeweils 250 Euro zugesprochen. Die Reisenden waren im November 2016 wegen des Streiks bei der Lufthansa mit mehr als drei Stunden Verspätung an ihrem Reiseziel angekommen. Der luxemburgische Richter bezog sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April 2018.

Das höchste EU-Gericht hatte entschieden, Streiks seien nicht automatisch als "außergewöhnlicher Umstand" zu betrachten. Bei Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" müssen Fluggesellschaften die Passagiere nicht entschädigen. Das luxemburgische Urteil sei möglicherweise "eine Antwort" auf die Frage, ob auch Ryanair seine Passagiere entschädigen müsse, sagt Basenach.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website