t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenReisenReisetipps

Deutsche Bahn: Entschädigung online oder Fahrgastrechteformular | Streik


Nicht nur per Formular
So beantragen Sie die Entschädigung bei der Bahn

Von afp, t-online, sms

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 3 Min.
Verspätung bei der Bahn: Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen.Vergrößern des BildesVerspätung bei der Bahn: Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, kann die Erstattung auch online beantragen. (Quelle: Mohssen Assanimoghaddam/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Deutsche Bahn bietet auch die Möglichkeit, Entschädigungen für Zugverspätungen über das Internet zu beantragen. Wie das funktioniert.

Der Zug hat Verspätung oder fällt sogar ganz aus – das Reisen mit der Deutschen Bahn kann zum Abenteuer werden. Und jetzt haben die Lokführer der GDL einen neuen Streik angekündigt. Einem Medienbericht zufolge wollen sie bereits von Donnerstag (7. Dezember) bis Freitag (8. Dezember) die Arbeit niederlegen.

Umso einfacher ist es, eine Entschädigung zu beantragen. Seit einiger Zeit geht das auch online über das Kundenkonto. Zumindest dann, wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde. Fragen und Antworten für Bahnreisende.

Wann gibt es eine Rückerstattung?

Bereits ab 20 Minuten Verspätung löst dies die Zugbindung von Tickets auf. Dann dürfen die Betroffenen den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wer einen teureren Zug nimmt – zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE –, muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen.

Wenn die Verspätung mehr als eine Stunde beträgt, dürfen Reisende die Fahrt auch gar nicht antreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Passagiere, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen – oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Entschließen sie sich, trotzdem weiterzufahren, haben sie Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte.

Haben Kunden eine Hin- und Rückfahrt gebucht, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.

Allerdings gibt es mittlerweile einige Fallstricke bei den Fahrgastrechten – wann Ihnen welche Entschädigung zusteht, lesen Sie hier.

Wie können Sie eine Erstattung beantragen?

Grundsätzlich können Sie das Fahrgastrechte-Formular aus Papier ausfüllen und zusammen mit der Fahrkarte an die Bahn schicken oder im Reisezentrum abgeben, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Erstattung digital zu beantragen: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung einfach über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.

Wer ohne Kundenkonto gebucht hat, muss allerdings das Papierformular verwenden. Wer sein Ticket im Reisezentrum gekauft hat, muss den Fahrschein auch dort für die Rückerstattung vorlegen. Auch bei Tickets, die per Post an die Kunden gesendet werden, gilt die Regelung: Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, Originalticket beilegen und an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken.

Für alle Rückerstattungen gilt: Sie müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend gemacht werden. Der erste Geltungstag ist auf dem Ticket vermerkt.

Wie funktioniert die digitale Rückerstattung?

Um die Rückerstattung digital zu beantragen, loggen sich Kunden über die Bahn-App oder auf bahn.de in ihr Kundenkonto ein. Unter dem Menüpunkt "Alle Buchungen anzeigen" (bahn.de) beziehungsweise "Meine Tickets" (Bahn-App) muss nun die entsprechende Reise ausgewählt werden. Innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" erscheint der Button "Entschädigung beantragen" – hier einfach den vorgegebenen Schritten folgen.

Wird der Button "Entschädigung beantragen" nicht angezeigt, kann dies verschiedene Ursachen haben. Das Reisedatum könnte in der Zukunft liegen, sodass noch keine Rückerstattungsansprüche bestehen können. Auch wenn die Fahrkarte bereits storniert wurde, bestehen keine weiteren Ansprüche. Außerdem kann die Antragsfrist von einem Jahr überschritten worden sein.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

In der Regel dauert die Bearbeitung eines Rückerstattungsantrags nach Angaben der Bahn rund zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie per Post eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Bei erhöhtem Antragsaufkommen kann die Bearbeitung jedoch auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Verwendete Quellen
  • bahn.de: "Ihre Rechte als unser Fahrgast"
  • mit Material der Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website