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EuGH: Polen und Ungarn droht Kürzung von EU-Geldern


Empfehlung des EuGH
Polen und Ungarn droht Kürzung von EU-Geldern

Von afp
02.12.2021Lesedauer: 2 Min.
EuGH in Luxemburg: Polen und Ungarn müssen sich auf Kürzungen von EU-Geldern einstellen.Vergrößern des BildesEuGH in Luxemburg: Polen und Ungarn müssen sich auf Kürzungen von EU-Geldern einstellen. (Quelle: Patrick Scheiber/imago-images-bilder)
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Um die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, führte die EU eine Sanktionsregel ein. Polen und Ungarn klagten dagegen. Nun hat sich das EuGH dazu positioniert. Der Rat wird in der Regel befolgt.

In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt für eine Zurückweisung der Klagen Polens und Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus und die damit verbundene Kürzung von EU-Geldern plädiert. Die Regelung sei mit Artikel 7 des EU-Vertrags vereinbar und stehe "im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit", erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Donnerstag in Luxemburg.

Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung geklagt, nach der Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.

Polen und Ungarn halfen sich gegenseitig

Generalanwalt Sánchez-Bordona wies unter anderem darauf hin, dass mit der Verordnung ein Mechanismus zur "Gewährleistung der korrekten Ausführung des Haushaltsplans der Union" eingeführt werden soll. Zuvor waren Sanktionen zwar möglich, musste aber einstimmig beschlossen werden. Polen und Ungarn halfen sich bei entsprechenden Verfahren gegenseitig. Beide Länder waren gegen die neue Regelung und blockierten im vergangenen Dezember zunächst den EU-Haushalt und den Corona-Hilfsfonds.

Die Verordnung setze zudem "eine hinreichend unmittelbare Verbindung zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und der Ausführung des Haushaltsplans voraus", erklärte der Generalanwalt. Damit sei gegeben, dass sie nicht bei allen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit anwendbar ist, sondern nur bei solchen, die im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt stehen.

Schlussanträge werden in der Regel befolgt

Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend, werden aber in den meisten Fällen von den Richtern befolgt. Das Gericht wird nun zu Beratungen zusammenkommen, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich aber darauf geeinigt, die Stellungnahme des EuGH abzuwarten, bevor der Mechanismus von der EU-Kommission angewendet wird.

Polen und Ungarn hatten geklagt, weil der Rechtsstaatsmechanismus in ihren Augen gegen die EU-Verträge verstoße und unnötig sei, da der bestehende Rechtsrahmen den Haushalt der Union stützen könne. Die Regierungen in Budapest und Warschau stehen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik. Gegen beide Länder laufen Strafverfahren, die bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten. Bislang hat dies aber keine wesentlichen Kursänderungen bewirkt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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