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Zum journalistischen Leitbild von t-online.150 Euro Strafe Verbot der Gesichtsverhüllung tritt in Österreich in Kraft

In Österreich ist es von heute an verboten, das Gesicht zu verhüllen. Das Gesetz betrifft Frauen, die ihr Gesicht unter einer Burka oder einem Nikab verbergen. Es ist aber auch untersagt, ohne medizinische Notwendigkeit mit einer Atemschutzmaske herumzulaufen.
Außerhalb der närrischen Zeiten sind außerdem Clowns- und andere Masken tabu. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert eine Strafe von 150 Euro. Die Regierung von sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP hatte sich auf das Verbot geeinigt. Das Gesetz wurde unter anderem mit Sicherheitsaspekten und dem Schutz der Frauen vor Unterdrückung begründet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass ein Verbot der Vollverschleierung rechtens ist. Für ein Miteinander sei es unerlässlich, dem Anderen ins Gesicht schauen zu können, so die Richter. In Frankreich und Belgien gibt es bereits seit 2011 ein Burkaverbot.
Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien wollen die Behörden in Österreich das von Sonntag an geltende Verbot von Burka und Nikab durchsetzen. Die Polizei werde im Ankunftsbereich zusätzliche Beamte im Einsatz haben, sagte ein Polizeisprecher. Beim Vorgehen sei Fingerspitzengefühl gefragt.
"Wir werden natürlich mit dementsprechender Verhältnismäßigkeit an diese Sache herangehen, aber wir haben das Gesetz als Polizei ganz einfach zu vollziehen", so der Sprecher weiter.
Betroffen von dem Gesetz ist nicht zuletzt der Ort Zell am See im Salzburgerland. Dort machen jeden Sommer Zehntausende arabische Gäste Urlaub. Nach den Deutschen stellen laut örtlichem Tourismusverband Reisende aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten die zweit- und drittgrößte Gruppe der Reisenden.