t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikAuslandInternationale Politik

Verfassungsbruch: Droht Erdoğan der Wahlausschluss?


Möglicher Verfassungsbruch
Droht Erdoğan der Wahlausschluss?

Von dpa
Aktualisiert am 29.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Recep Tayyip ErdoganVergrößern des BildesWill es am 14. Mai bei der Präsidentschaftswahl noch einmal wissen: Recep Tayyip Erdoğan. (Quelle: Turkish Presidency/dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan sieht sich vor der Wahl im Mai heftiger Kritik ausgesetzt. Doch ein Sprecher sieht kein Problem.

In der Türkei haben mehrere Oppositionsparteien Einspruch gegen eine erneute Kandidatur von Präsident Recep Tayyip Erdoğan bei der Wahlbehörde eingelegt. Diese sei verfassungswidrig, weil er bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei, teilte die Oppositionspartei Deva mit.

In der Türkei wird seit langem diskutiert, ob Erdoğan qua Verfassung noch ein weiteres Mal antreten darf. Am 14. Mai finden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt.

Wahlen wurden via Präsidialdekret angeordnet

Die Opposition argumentiert, dass Erdoğan – der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde – der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt. Die Wahlen nun wurden aber via Präsidialdekret angeordnet.

Der Kandidatur Erdoğans stehe nichts im Weg, wiederholte der Sprecher der AKP-Partei, Ömer Celik, am Dienstag. Erdoğan ist 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden – nach Auffassung der Regierung zählen vorherige Amtszeiten nicht. Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung, ob eine erneute Kandidatur möglich ist oder nicht.

Vor der Deva-Partei hatte unter anderem bereits die Iyi-Partei die Wahlbehörde aufgefordert, Erdoğan von der vorläufigen Kandidatenliste zu nehmen. Am 31. März soll im Staatsanzeiger die endgültige Liste veröffentlicht werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website