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Kritik am neuen Corona-Infektionsschutzgesetz: "Absolut nicht nachvollziehbar"


Kritik an neuem Infektionsschutzgesetz
Chef der Krankenhausgesellschaft: "absolut nicht nachvollziehbar"

Von dpa, afp
Aktualisiert am 03.08.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 157873878Vergrößern des BildesGesundheitsminister Lauterbach mit Maske: Die Länder sollen wieder eine Maskenpflicht beschließen können. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen)
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Minister Lauterbach und Buschmann haben sich auf einen Entwurf für ein neues Corona-Infektionsschutzgesetz geeinigt. Nun wird erste Kritik daran laut.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich enttäuscht gezeigt vom neuen Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz. "Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen des Landes zurück.

Lucha kritisierte, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.

"Schnell und ohne Zögern handeln können"

Auch stellte der Minister die Frage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von einer möglichen Maskenpflicht in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese möglicherweise auch ansteckend sein können. "Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können", sagte Lucha.

Der Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Länder zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Lesen Sie hier den konkreten Plan.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die fehlenden Grenzwerte zur Beurteilung der Überlastung im Gesundheitswesen kritisiert. "Ich begrüße, dass das Infektionsschutzgesetz ab Herbst den Ländern weiterhin Möglichkeiten bietet, um aktiv gegen Corona-Wellen vorzugehen", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland laut Vorabmeldung vom Mittwoch. "Unklar bleibt aber noch immer, anhand welcher Indikatoren tatsächlich Gefährdung festgestellt werden muss", kritisierte Gaß.

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Nach den Plänen der Ampelkoalition sollen die Bundesländer erweiterte Corona-Maßnahmen anordnen können, wenn ein Land befürchtet, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Konkrete einheitliche Schwellenwerte gibt es dafür nicht.

Krankenhäuser: "Nicht akzeptabel"

Gaß kritisierte weiter, dass der Bund an der Teilimpflicht festhält. Es sei "absolut nicht nachvollziehbar", dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum Jahresende weitergeführt werde. Diese hatte Gaß bereits zuvor als nutzlos bezeichnet. Lesen Sie hier mehr dazu.

Mit der Omikron-Variante sei der Fremdschutz so gering geworden, "dass die Impfung nur noch als Selbstschutz angesehen werden kann, sagte Gaß. "Vor diesem Hintergrund aber Beschäftigten im Gesundheitswesen, denen die dritte Impfung fehlt, praktisch ein Berufsverbot zu erteilen, ist unverhältnismäßig."

Für die Kliniken sei das alles nicht hinnehmbar. "Alleine der Aufwand, der jetzt wieder auf Kliniken zukommt, die dritte Impfung oder Genesenennachweise nachzuliefern, ist nicht akzeptabel", sagte der DKG-Chef.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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