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Homeoffice-Angebot: Arbeitsministerium will Pflicht wieder einführen


Ab Oktober
Arbeitsministerium will Pflicht zu Homeoffice-Angebot wieder einführen

Von dpa
Aktualisiert am 24.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Arbeitsminister Hubertus Heil: Die Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen.Vergrößern des BildesArbeitsminister Hubertus Heil: Die Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. (Quelle: Christian Spicker/imago images)
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Bis März waren Arbeitgeber verpflichtet, das Zuhause-Arbeiten zu ermöglichen. Nach dem Willen des Arbeitsministeriums soll diese Regel künftig wieder geben.

Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht. Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben.

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Das geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuvor hatte das Nachrichtenportal "The Pioneer" (Mittwoch) berichtet. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten.

Arbeitgeber sollen wieder Tests anbieten müssen

Eine Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten".

Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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