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Abgeschobene Schülerin Bivsi Rana darf nach Duisburg zurückkehren


"De facto ein deutsches Kind"
Abgeschobene Schülerin darf zurückkehren

afp, mvl

Aktualisiert am 26.07.2017Lesedauer: 1 Min.
Das abgeschobene Mädchen Bivsi darf mit ihren Eltern nach Duisburg zurück.Vergrößern des BildesDas abgeschobene Mädchen Bivsi darf mit ihren Eltern nach Duisburg zurück. (Quelle: Eva Selic/dpa-bilder)
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Ende Mai 2017 wurde die 15-jährige Schülerin Bivsi Rana nach Nepal abgeschoben. Nun kann sie mit ihren Eltern nach Duisburg zurückkehren.

Nachdem das Auswärtige Amt die Visaanträge für Bivsi und ihre Eltern übermittelt und die Stadt Duisburg die Anträge unmittelbar bearbeitet habe, könne die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern nun über ein "Schüleraustausch-Visum" erfolgen, teilte das NRW-Integrationsministerium in Düsseldorf mit.

Im Anschluss kann die 15-Jährige demnach für ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland einen Folgeantrag stellen. "Es handelt sich hier um einen Einzelfall, der keinesfalls verallgemeinert werden kann", erklärte Landesintegrationsminister Joachim Stamp (FDP). "Das Recht des Kindes hat bei der Entscheidung im Vordergrund gestanden. Bivsi ist in Deutschland geboren und aufgewachsen - sie ist de facto ein deutsches Kind."

"Bleibeperspektive für gut Integrierte"

Der Fall verdeutliche, dass dringend klare Regeln und schnellere Verfahren erforderlich seien. "Ziel muss es sein, gut Integrierten eine verlässliche Bleibeperspektive zu geben, dafür aber Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abzuschieben", unterstrich Stamp.

Der Fall Bivsi hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich neben Stamp und Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) vor allem Mitschüler der 15-Jährigen am Duisburger Steinbart-Gymnasium und auch der Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt. In diesem Monat fand zudem ein Solidaritätskonzert statt, dessen Einnahmen der Familie Rana zugute kommen sollen.

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