t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandGesellschaft

Trotz subsidiärem Schutz: 16-Jähriger darf Familie holen


Trotz eigeschränktem Schutzstatus
Minderjähriger Flüchtling darf Familie nachholen

t-online, js

23.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Demonstration im November vor dem Innenministerium in Berlin: Der Familiennachzug von Flüchtlingen ist politisch umstritten.Vergrößern des BildesDemonstration im November vor dem Innenministerium in Berlin: Der Familiennachzug von Flüchtlingen ist politisch umstritten. (Quelle: Silas Stein/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bis mindestens März dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ihre Familie nicht nachholen. Ein Gericht hat es einem 16-jährigen Syrer jetzt trotzdem erlaubt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat offenbar einem 16-jährigen syrischen Flüchtling das Recht zugesprochen, seine Eltern und Geschwister nachzuholen, obwohl er darauf keinen Anspruch hat. Über das Urteil berichtete die ARD. Demnach fordert das Gericht das Auswärtige Amt auf, zu handeln. Grund soll sein, dass der 16-Jährige schwer traumatisiert sei.

Der Jugendliche hat kein Asyl oder Flüchtliungsschutz erhalten, sondern den so genannten subsidiären, also eingeschränkten Schutz. Für alle Flüchtlinge mit diesem Status ist der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Die Rechtslage und der Anspruch des Staates, die Zuwanderung zu steuern, stehe hier aber gegen das Kindeswohl, argumentierten die Richter dem Bericht zufolge.

Wie die ARD berichtet, war der Jugendliche im Sommer 2015 mit einem älteren Cousin nach Deutschland gekommen. Sein Vormund habe seither wiederholt versucht, eine Härtefallentscheidung zu erwirken. Aber er sei aber vom Auswärtigen Amt immer wieder abgewiesen worden. Darin sahen die Richter offenbar einen Verstoß gegen das Kindeswohl, das durch das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Flüchtlingskonvention besonders geschützt ist.

Auswärtige Amt zieht Berufung zurück

Das Auswärtige Amt hat dem Bericht zufolge eine bereits eingereichte Berufung zurückgezogen. Außenminister Sigmar Gabriel sagte in einem Interview für die "Tagesschau": "Wir haben als Sozialdemokraten immer gesagt, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von besonderer Bedeutung ist, wie wir überhaupt wissen, dass es natürlich schlecht ist, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind." Union und Innenministerium hätten dazu oft eine andere Auffassung vertreten. "Dass wir jetzt Klarheit bekommen, ist eine gute Geschichte", so Gabriel.

Der Familiennachzug für Flüchtlingen wie dem 16-Jährigen, die nur einen eingeschränkten Schutz zuerkannt bekommen haben, dürfte auch in den Gesprächen zwischen Union und SPD über eine mögliche Große Koalition ein Streitthema werden. Die Union möchte, dass Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz auch künftig ihre Familien nicht nachholen können. Die SPD will das wieder erlauben.

Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Bericht der ARD

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website