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Plädoyer im NSU-Prozess: Verteidiger bestreitet Zschäpes Mittäterschaft


Plädoyer im NSU-Prozess
Verteidiger bestreitet Zschäpes Mittäterschaft

Von t-online, js

Aktualisiert am 24.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Beate Zschäpe im Oberlandesgericht in München (Archivbild): War sie Mittäterin oder nicht?Vergrößern des BildesBeate Zschäpe im Oberlandesgericht in München (Archivbild): War sie Mittäterin oder nicht? (Quelle: Tobias Hase/dpa)
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Wochenlang hatten die Anwälte der Angeklagten den NSU-Prozess verzögert. Jetzt beginnen die Plädoyers von Zschäpes Anwälten. Sie bestreiten die Schlussfolgerungen der Anklage.

Im NSU-Prozess haben die Wunschverteidiger Beate Zschäpes den Vorwurf zurückgewiesen, sie sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden.

Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

Mit den Plädoyers geht der Prozess in die letzte Phase

Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Verfahren in die letzte Etappe gehen – auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht.

Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten den Beginn der Plädoyers in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert. Die beiden Wunschverteidiger Zschäpes, Borchert und Mathias Grasel, werden für ihr Plädoyer nach eigener Aussage rund eineinhalb Prozesstage brauchen. Anschließend sollen nach bisheriger Planung des Oberlandesgerichts die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort für ihre Schlussvorträge bekommen, dann die Anwälte der insgesamt vier Mitangeklagten.

Das Gericht hat noch nicht entschieden, ob das Verfahren gegen einen der vier Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben beantragt. Bundesanwalt Herbert Diemer warf André E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess "bis zum Sankt-Nimmerleinstag" verzögern zu wollen. "Das kann so nicht weitergehen", sagte Diemer. Auslöser für die neue Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes.

Verwendete Quellen
  • dpa, Reuters, AFP
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