t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomePolitikDeutschlandGesellschaft

Grundschulen und Kitas: CDU erwägt Kopftücher für kleine Mädchen zu verbieten


In Grundschulen und Kitas
CDU erwägt, Kopftücher für kleine Mädchen zu verbieten

Von dpa
Aktualisiert am 19.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Schüler in einem Klassenzimmer: Die CDU-Spitze will Kopftücher aus Grundschulen und Kindergärten verbannen.Vergrößern des BildesSchüler in einem Klassenzimmer: Die CDU-Spitze will Kopftücher aus Grundschulen und Kindergärten verbannen. (Quelle: imago images/ Symbolbild)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die CDU-Spitze will Kopftücher aus Kindergärten und Grundschulen verbannen. Es mache Kinder schon auf dem Spielplatz zu Außenseitern, wird in einem Papier argumentiert. Ein Verbot sei nicht ausgeschlossen.

Muslimische Mädchen sollten in der Grundschule und der Kita aus Sicht der CDU-Spitze kein Kopftuch tragen. "Das Tragen des Kopftuchs macht aus den kleinen Kindern schon erkennbar Außenseiter, etwa auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof. Dies wollen wir in jedem Fall verhindern", heißt es in einer Beschlussempfehlung der Antragskommission für den CDU-Parteitag in Leipzig am Freitag und Samstag. Die CDU setze dabei vor allem auf die Überzeugung der Eltern. "Wir schließen allerdings als letztmögliche Maßnahme auch ein Verbot nicht aus", heißt es weiter. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

Die Formulierung der Antragskommission schwächt einen Antrag eines Bezirksverbands der Senioren-Union ab. Dieser hatte die CDU-Fraktionen der Landtage, Bürgerschaften und des Abgeordnetenhauses von Berlin auffordern wollen, ein gesetzliches Kopftuchverbot in Schulen einzuführen.


Fraglich ist, ob Kopftücher für Schülerinnen in Deutschland überhaupt verboten werden dürften. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam 2017 zu dem Ergebnis, dass das verfassungsrechtlich "wohl nicht zulässig" wäre und bezieht sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Lehrerinnen mit Kopftuch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website