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Majestätsbeleidigung: "Böhmermann"-Paragraf wird abgeschafft nach Eklat


Majestätsbeleidigung
"Böhmermann"-Paragraf wird abgeschafft

Von afp, dpa
Aktualisiert am 05.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Handschellen liegen auf einem Strafgesetzbuch: Der Bundestag hat die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 103 beschlossen.Vergrößern des BildesDer Bundestag hat die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 103 beschlossen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sorgte für einen Eklat und brachte dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Klage wegen Majestätsbeleidigung ein. Jetzt wird das Gesetz abgeschafft.

Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Der Paragraf stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Der Fall des TV-Moderators Jan Böhmermann sorgte für Schlagzeilen

Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ermittlungen zugelassen und sich zugleich für eine Aufhebung des Paragrafen 103 ab 2018 eingesetzt. Der Bundesrat forderte Mitte Dezember eine umgehende Streichung des Paragrafen. Zum 1. Januar 2018 wird sie nun vollzogen.

Die Ermittlungen gegen Böhmermann sind inzwischen eingestellt worden.

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