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Prozess gegen IS-Prediger Abu Walaa: Im Netzwerk des Hasses


Prozess gegen Abu Walaa
Im Netzwerk des Hasses

dpa, Michael Evers

27.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Prozess gegen Hassprediger Abu Walaa hat am Oberlandesgericht Celle begonnen.Vergrößern des BildesDer Prozess gegen Hassprediger Abu Walaa hat am Oberlandesgericht Celle begonnen. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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Das mutmaßliche Terrornetzwerk um Hassprediger Abu Walaa soll Anschläge auf Polizeieinrichtungen geplant haben. Der nun Angeklagte

Gespräche über solche Pläne seien in der Moschee des inzwischen verbotenen Deutschen Islamkreises Hildesheim geführt worden, sagte der Chefermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts (LKA) zum Prozessauftakt am Oberlandesgericht Celle

Vorwurf: junge Menschen radikalisiert

Dort müssen sich der 33-jährige Iraker Abu Walaa und vier weitere mutmaßliche Top-Islamisten wegen der Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verantworten. Die Bundesanwaltschaft hält Abu Walaa für die zentrale Führungsfigur. Zusammen mit den anderen Angeklagten soll er junge Menschen islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben.

Ihre mutmaßlichen Terrormachenschaften trieb das Netz um Abu Walaa nach Aussage des leitenden Fahnders trotz massiver Polizeimaßnahmen konspirativ und ungebremst weiter. Seine entscheidenden Erkenntnisse für den Terrorprozess habe das LKA erst durch einen Kronzeugen und einen Spitzel gewonnen, sagte der Chefermittler. Nahezu täglich lieferte der V-Mann am Ende Informationen über Abu Walaa. Zu seiner eigenen Sicherheit darf er in dem Prozess nicht selber aussagen – das mutmaßliche Terrornetz soll zu seiner Tötung aufgerufen haben.

"VP01" berichtete aus dem engsten Kreis

Der V-Mann "VP01" sei in den engen Vertrauenskreis von Abu Walaa und einem mitangeklagten Deutsch-Serben aus Dortmund gelangt. Der Dortmunder soll in seiner dortigen Wohnung eine Islamschule eingerichtet und reihenweise junge Menschen für den Kampf beim IS indoktriniert haben. Seminare dort und von Abu Walaa in Hildesheim hätten radikalisierte Islamschüler aus Nordrhein-Westfalen und dem gesamten Bundesgebiet besucht, sagte der LKA-Beamte. Vom V-Mann um Unterstützung für Ausreisen in das Kampfgebiet gebeten, habe Abu Walaa für praktische Schritte auf einen Mitangeklagten verwiesen.

Nach übereinstimmenden Angaben beider Belastungszeugen, so das LKA, sei Abu Walaa mehrfach in den Irak gereist, was Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden auch belegen. Nach den Zeugenaussagen soll er dort auch an Kampfhandlungen teilgenommen haben.

Wie glaubwürdig ist der Kronzeuge?

Ganz entscheidend für den Prozessverlauf wird die Bewertung des Kronzeugens durch das Gericht sein, der am nächsten Verhandlungstag im Oktober befragt werden soll. Der ehemalige IS-Sympathisant aus Gelsenkirchen sagte sich nach einer Syrienreise von der Terrormiliz los und packte bei den Fahndern aus. Er erhielt im Mai eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Verteidigung hält ihn für unglaubwürdig und meint, er habe sich das milde Urteil mit haltlosen Anschuldigungen erschwindelt.

Einen Teilerfolg erzielte die Verteidigung insofern, als dass der Vorsitzende Richter am Mittwoch signalisierte, die Prozessakten des Kronzeugen in das Celler Verfahren mit einzubeziehen. Damit wird die Glaubwürdigkeit des Zeugen viel detaillierter überprüfbar. Er befindet sich mit seiner Frau in einem Zeugenschutzprogramm an einem unbekannten Ort.

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